Die Mehrheit der Fraktionspräsidenten hatte beim Büro des Nationalrats eine Erhöhung der Bundesbeiträge an die Fraktionssekretariate angeregt. Das Büro stimmte im Mai diesem Gesuch zu und beantragte, im Einvernehmen mit dem Büro des Ständerats, mit einer parlamentarischen Initiative die Erhöhung des Grundbeitrags von CHF 94'500 auf CHF 112'000 pro Fraktion und des Beitrags je Fraktionsmitglied von CHF 17'500 auf CHF 20'800. Die Gesamtkosten dieser Besserstellung würden gut CHF 900'000 betragen. Neu sollen zudem die Fraktionen der Verwaltungsdelegation des Parlaments jährlich Rechenschaft über die Verwendung dieser zweckgebundenen Gelder ablegen müssen. Als Hauptgründe für die bessere Entschädigung nannte das Büro die grössere Komplexität der Gesetzgebungsarbeit, die vom Bundesrat und auch von der Öffentlichkeit geforderte raschere parlamentarische Behandlung der Geschäfte und die gesteigerten Anforderungen der Medien an die Fraktionen und die Parlamentarier. Der Nationalrat trat in der Herbstsession gegen den Widerstand der SVP auf die Vorlage ein und hiess sie gut. Allerdings bewilligte er, ohne es zu merken, nicht die vom Büro beantragten Beträge, sondern Zahlen, welche irrtümlicherweise auf der Fahne standen: Einen Grundbeitrag von CHF 144'500 und eine Zahlung pro Fraktionsmitglied von CHF 20'000. Der Ständerat korrigierte dies nicht, sondern übernahm auf Antrag seines Büros, das fand, die Fraktionssekretariate müssten wesentlich stärker unterstützt werden, diesen höheren Grundbeitrag. Er beschloss zudem, den Mitgliedsbetrag im selben Verhältnis dazu zu belassen wie vorher, was eine Heraufsetzung auf CHF 26'000 bedeutete. Insgesamt kostete damit die Erhöhung nicht CHF 915'000 sondern fast CHF 2,6 Mio. Gegen den Widerstand der SVP und der FDP schloss sich der Nationalrat diesem grosszügigen Entscheid an.

Dossier: L'indemnisation des député.e.s