Eine Neuauslegung von Art. 77 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durch ein Bundesgerichtsurteil von 2009 provozierte eine parlamentarische Initiative Joder (svp, BE). Das Bundesgesetz sieht vor, dass Beschwerde geführt und eine Nachzählung von Abstimmungen und Wahlen verlangt werden kann, wenn es zu „Unregelmässigkeiten“ kommt. Das Bundesgericht hielt fest, dass dies bereits der Fall sein könne, wenn ein Resultat knapp sei. Joder und mit ihm die SPK-NR beanstandeten dieses Urteil und mahnten eine Schwächung der Demokratie an, wenn Resultate alleine aufgrund von knappen Ausgängen hinterfragt werden dürften. Im Berichtsjahr äusserte sich die Schwesterkommission dazu noch nicht.

Dossier: Interventions concernant le recomptage des votations et des élections

Die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates noch gutgeheissene parlamentarische Initiative Joder (svp, BE), die eine Anpassung der Rechtsgrundlagen für Nachzählungen von Abstimmungen und Wahlen verlangt, damit nicht wie vom Bundesgericht vorgeschlagen bei knappen Resultaten, sondern nur bei begründeten Hinweisen auf Unregelmässigkeiten eine Nachkontrolle durchgeführt wird, wurde von der ständerätlichen Schwesterkommission abgelehnt. Nachdem der Bundesrat signalisiert hatte, das Ansinnen in die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte aufzunehmen, wurde die parlamentarische Initiative zurückgezogen.

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