Die Gewerkschaften unterstützten in der Volksabstimmung vom 25. September die Erweiterung der Personenfreizügigkeit, wie sie im bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der EU festgelegt ist, auf die neuen Mitgliedstaaten der EU sowie die dazu gehörenden flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping. An der Unterschriftensammlung für das Referendum gegen dieses Abkommen hatte sich allerdings neben der SVP und den Schweizer Demokraten auch ein aus der äusseren Linken und einzelnen Funktionären des SGB und seiner Verbände gebildetes Komitee beteiligt. Die Volksabstimmung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit hatte auch Auswirkungen auf die Verhandlungen über neue Gesamtarbeitsverträge. Die rasche und friedliche Einigung auf einen neuen GAV für das Bauhauptgewerbe erstaunte, nachdem im Vorjahr die Vertragsverhandlungen von gewerkschaftlichen Protestaktionen geprägt gewesen waren, und die Unia auch für das Jahr 2005 Kampfmassnahmen angekündigt hatte. Auch bei den Malern und Gipsern, wo im Vorjahr noch gestreikt worden war, kam ein neuer GAV zustande. Vertreter sowohl der Arbeitgeberverbände als auch der Gewerkschaften gaben zu, dass die bevorstehende Volksabstimmung über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder ein wesentlicher Grund für den Verzicht auf Arbeitskonflikte und lautstarke Kontroversen zwischen den Sozialpartnern gewesen war. Dass diese Sorge nicht unbegründet war, zeigte sich beim Eisenbahnerverband: Hier war die Unzufriedenheit der Mitglieder über den Einsatz von deutschen Lokomotivführern auf dem schweizerischen Netz, die jedoch zu deutschen, das heisst wesentlich tieferen Tariflöhnen angestellt sind, derart gross, dass die Parolenfassung zum Freizügigkeitsabkommen verschoben werden musste, um eine Nein-Parole zu verhindern.
- Date
- 25 mai 2005
- Type
- Chronique des associations
- Sources
-
Afficher
- Bund, 25.5.05 (Eisenbahnerverband ); Bund, 27.5.05 und TA, 13.6.05 (Baugewerbe)
de Hans Hirter
Modifié le 24.05.2017
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