Im Juni 2014 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Bundesgesetz über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken, das auf eine Motion Kuprecht (svp, SZ) aus dem Jahr 2009 zurückgeht. Juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen und deren Gewinne CHF 20'000 nicht überschreiten, sollen von der direkten Bundessteuer befreit werden, sofern diese Gewinne ausschliesslich ideellen Zwecken gewidmet sind. Darunter fällt auch die Jugend- und Nachwuchsförderung von Vereinen, die unter geltendem Recht nur dann steuerbefreit ist, wenn sie konkret das Gemeinwohl fördert. Der Ständerat stimmte dieser Ausweitung der Steuerbefreiungstatbestände im September 2014 einstimmig zu. Die Vorlage war zum Jahresende im Nationalrat noch nicht behandelt worden.
- Mot-clés
- Date
- 10 septembre 2014
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 14.051
- Acteurs
- Sources
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de David Zumbach
Modifié le 04.11.2016
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