Bürokratieabbau. Weniger Aufwand bei der Erfassung der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen

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Ignazio Cassis (fdp, TI) schlug einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vor. Mit einem Postulat wollte der Arzt erreichen, dass weniger Aufwand bei der Erfassung der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (Somed) anfallen soll. Dazu sollen einzelne Leistungserbringer von den Datenerhebungen befreit und das zur Datenregistrierung verwendete Web-Formular vereinfacht werden. Vor allem KMU sollen in diesem Bereich entlastet werden können. Mit dieser Somed-Statistik soll der Bund überwachen können, wie sich die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der im Gesundheitswesen erbrachten Leistungen tatsächlich entwickeln. Dieser im KVG vorgesehene Kontrollanspruch (Art. 22a, Abs. 1) bedeutet jedoch eine umfassende Teilnahme aller Leistungserbringer, die zuweilen einen zu grossen Aufwand beklagen und auch Probleme mit der Erhebungsform bekunden. Insgesamt stellt der Postulant Somed ein zweifelhaftes Zeugnis aus.
Die Regierung bekräftigte in ihrer Stellungnahme die Bedeutung von Somed und sprach sich gleichzeitig für eine weiterhin vorzunehmende Vollerhebung mit hochwertigen Daten aus. Aber es sei angezeigt, allfällige Redundanzen zu eliminieren und mit den Partnern zu prüfen, wie der Arbeitsaufwand für die Datenerhebung reduziert werden könnte. Insofern begrüsste der Bundesrat das Postulat. Das Ratsplenum nahm das von zwölf weiteren Nationalrätinnen und Nationalräten aller Parteien mitunterzeichnete Postulat Ende September 2015 ohne Diskussion an.

Cassis' (fdp, TI) 2015 angenommenes Postulat zum Bürokratieabbau bei der Erfassung der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (Somed) wurde mit dem gleichnamigen Bericht Ende 2017 erfüllt. Der Bundesrat kam jedoch zu einem ernüchternden Ergebnis. Die Absicht des Postulanten könne kaum erfüllt werden, weil die Bedürfnisse von Bund und Kantonen zu unterschiedlich seien. Die Somed-Erhebung verfolge verschiedene Zwecke, einen statistischen Zweck gemäss Bundesstatistikgesetz und einen administrativen Zweck, der aus dem KVG abgeleitet wird. Das KVG gebe demnach auch vor, dass die Datenerfassung durch eine Vollerhebung bewerkstelligt wird. Der Bund ist dabei federführend, wobei die Steuerung und Planung und zu Teilen auch die Finanzierung der Kompetenz der Kantone obliegt. Beteiligt sind auch weitere Partner aus dem Gesundheitswesen, wie beispielsweise der Heimverband Curaviva oder die Versicherer. Da nun einige Kantone zusätzliche Daten erheben würden, gebe es auch zusätzliche Umfragen, was wiederum die Belastung der befragten Institutionen akzentuiere. Diese zusätzlichen Daten seien oftmals jedoch unwichtig für die gesamtschweizerische Statistik, weil sie zu spezifisch seien. Es stehe den Kantonen frei, ihre Informationsbedürfnisse anzupassen, aber vonseiten des Bundes wird ausgeschlossen, bei den Erhebungen Synergien nutzen zu können, weil die Informationsbedürfnisse von Bund und Kantonen zu unterschiedlich seien. Im Bericht kommt die Regierung dann zum Schluss, dass zwar Anstrengungen unternommen würden, um die Benutzerfreundlichkeit der Datenerhebungsapplikation zu erhöhen. Eine eigentliche Erleichterung für die beteiligten Unternehmen – vor allem betrifft es die Alters- und Pflegeheime – zu schaffen, erachtete der Bundesrat dagegen als Baustelle der Kantone.