Nichts weniger als die Rettung des Milizsystems forderte Hans Grunder (bdp, BE) mittels zweier parlamentarischer Initiativen. Das Milizsystem gerate unter Druck und das Parlament verkomme schleichend zu einem Berufsparlament – so der Initiant. Dabei sichere nur ein Milizparlament Praxis- und Bürgernähe und werde den Gegebenheiten von Gesellschaft und Wirtschaft in einmaliger Weise gerecht. Damit der Entwicklung, die immer mehr Berufspolitiker hervorbringe, Einhalt geboten werden könne, schlug der Berner BDP-Nationalrat einerseits eine Amtszeitbeschränkung vor (Pa.Iv. 15.492). Wenn man wisse, dass die Zeit im Parlament begrenzt ist, müsse man sich vor, während und nach dem nationalen Mandat beruflich orientieren, was wiederum gewährleiste, dass Berufsleute Parlamentarierinnen und Parlamentarier würden. Als Obergrenze wurden 12 Jahre vorgeschlagen. Der von Grunder selber als „Zwillingsinitiative" bezeichnete zweite Vorstoss verlangte andererseits eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf sechs Jahre (Pa.Iv. 15.491). Damit würde die Politik versachlicht und miliztauglicher gemacht, weil die Parlamentsmitglieder nicht permanent teuren und aufwändigen Wahlkampf betreiben müssten. Zugleich würde dadurch die Bereitschaft steigen, neben einem Beruf auch ein Parlamentsmandat ausüben zu wollen.
Die SPK-NR lehnte Ende 2016 beide Anliegen ab. Mit 16 zu 4 Stimmen und dem Argument, dass eine mehrmalige Wiederwahl und somit die Länge der Amtszeit eines Parlamentsmitglieds den Wählerinnen und Wählern und den Parteien – z.B. mit parteiinternen Amtszeitbeschränkungen – selber zu überlassen sei, wurde für den Vorschlag für eine Amtszeitbeschränkung kein Folge geben empfohlen. Zudem zeigten international vergleichende Studien, dass die Mandatszeit in der Schweiz im Schnitt eher kurz sei. Der zweite Vorschlag erhielt mit 8 gegen 14 Stimmen zwar mehr Unterstützung in der Kommission, aber auch für ihn wurde beantragt, keine Folge zu geben. Hier wurde mit der „demokratiepolitischen Wirkung" argumentiert. Wahlen seien für Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, korrigierend in die politische Zusammensetzung einzugreifen. Sei die Legislaturperiode zu lang, würden Meinungsumschwünge in der Bevölkerung nur mit Verspätung im Parlament neu repräsentiert. Zudem sei eine Verlängerung kaum geeignet, um die Arbeitsbelastung zu senken. Es sei in einer Demokratie von Nöten, dass sich Mandatsträgerinnen und Mandatsträger über verschiedene Medienkanäle ihren Wählerinnen und Wählern präsentierten und die eigenen Entscheide erklärten. Permanenter Wahlkampf würde sich also auch bei sechsjähriger Amtsperiode ergeben.