Die in den letzten Jahren entbrannte Diskussion um die arbeitsrechtliche Stellung des 1. August wollte der Bundesrat in seinem Vorschlag zur revidierten Bundesverfassung insofern umschiffen, als er in Art. 110 Abs. 3 lediglich sagen wollte, der Bundesfeiertag sei arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt. Damit wäre die heikle Frage der Lohnzahlungspflicht auf ein künftiges Bundesgesetz verschoben worden. Eine Übergangsbestimmung sollte den Bundesrat ermächtigen, die Einzelheiten bis zur Inkraftsetzung der entsprechenden Bundesgesetzgebung zu regeln.
Dossier: Révision totale de la Constitution fédérale 2/2: MCF 96.091 (1996 à 2000)- Mot-clés
- Date
- 7 juin 1998
- Type
- Objet du conseil fédéral
- Sources
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de Marianne Benteli
Modifié le 22.04.2020
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