Am 8.1.98 hatte das Bundesgericht einen Entscheid des bernischen Handelsgerichts gegen die SRG bestätigt. Der Entscheid verbot der Sendung "Kassensturz" eine isolierte Berichterstattung über das Schmerzmittel "Contra-Schmerz", weil die Nebenwirkungen nicht nur bei diesem Medikament, sondern bei einer ganzen Medikamentenkategorie auftreten. Die SRG musste dem Basler Pharmaunternehmen Dr. Wild + Co. 480 000 Fr. Schadenersatz zahlen. Kritik am Entscheid wurde in Medienrechtskreisen insbesondere dahingehend laut, durch das Urteil werde eine exemplifizierende Berichterstattung, wie sie in den Medien täglich vorkomme, beinahe unterbunden.
- Mot-clés
- Date
- 8 janvier 1998
- Type
- Procédure judiciaire
- Sources
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Afficher
- Presse vom 6.3.98; TA, 7.3.98; NZZ, 16.4.98 und 12.2.99.
de Elisabeth Ehrensperger
Modifié le 21.03.2018
Modifié le 21.03.2018