Am 8.1.98 hatte das Bundesgericht einen Entscheid des bernischen Handelsgerichts gegen die SRG bestätigt. Der Entscheid verbot der Sendung "Kassensturz" eine isolierte Berichterstattung über das Schmerzmittel "Contra-Schmerz", weil die Nebenwirkungen nicht nur bei diesem Medikament, sondern bei einer ganzen Medikamentenkategorie auftreten. Die SRG musste dem Basler Pharmaunternehmen Dr. Wild + Co. 480 000 Fr. Schadenersatz zahlen. Kritik am Entscheid wurde in Medienrechtskreisen insbesondere dahingehend laut, durch das Urteil werde eine exemplifizierende Berichterstattung, wie sie in den Medien täglich vorkomme, beinahe unterbunden.

In Strassburg blitzte die SRG mit ihrer Beschwerde gegen das sogenannte „Kassensturz“-Urteil des Bundesgerichts ab. Im Jahr 1998 hatte dieses einen Entscheid des bernischen Handelsgerichts bestätigt, wonach der Sendung "Kassensturz" eine isolierte Berichterstattung über das Schmerzmittel "Contra-Schmerz" verboten wurde, weil die Nebenwirkungen nicht nur bei diesem Medikament, sondern bei einer ganzen Medikamentenkategorie auftreten.