Im Rahmen der Debatte zum CO2-Gesetz beschloss die UREK-NR im Januar 2020, ein Postulat zur Klärung offener Fragen zum Thema Klimaneutralität für UVP-pflichtige Anlagen einzureichen. Das Postulat «Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen» forderte den Bundesrat konkret auf, darzulegen, wie bei Umweltverträglichkeitsprüfungen die positiven und negativen Effekte auf das Klima berücksichtigt werden können. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Vorstosses, ohne diesen Antrag inhaltlich zu begründen. Das Postulat wurde in der Sommersession 2020 im Rahmen der Debatten zum CO2-Gesetz vom Nationalrat behandelt und dabei stillschweigend angenommen.
Dossier: le changement climatique en Suisse