Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament Ende August 2019 seine Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen, die eine Änderung des Transplantationsgesetzes und des HFG zum Gegenstand hatte. Die Schweiz habe die Organhandelskonvention, welche im März 2018 in Kraft getreten war, bereits im November 2016 unterschrieben, weshalb nun punktuelle Anpassungen im HFG und Transplantationsgesetz notwendig seien, um die vorgesehenen Bestimmungen vollumfänglich zu erfüllen, so die Botschaft. Die Organhandelskonvention verfolge das Ziel, sämtliche Delikte im Zusammenhang mit Organhandel als Straftat zu verfolgen. Insbesondere beinhalte dies die unerlaubte oder finanziell entlohnte Entnahme und Verwendung von menschlichen Organen zu Implantations- und sonstigen Zwecken. Neu unter Strafe stehen sollen die Transplantation von und Forschung an menschlichen Organen, welche ohne Einwilligung der spendenden Person entnommen worden waren. Weiter solle auch das Anbieten oder Fordern eines finanziellen Gewinns oder eines anderen Vorteils im Gegenzug gegen die Spende als Straftat verfolgt werden. Weiter solle die Schweiz auch über Straftaten im Ausland richten, insofern diese von in der Schweiz wohnhaften Personen oder Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürgern begangen wurden.