Rapport sur la situation des Tibétains et des Tibétaines en Suisse (Po. 20.4333)

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Die APK-NR wollte den Bundesrat mittels Postulat dazu auffordern, einen detaillierten Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz zu erstellen. Dieser solle sich insbesondere mit der Situation der Meinungsäusserungsfreiheit und der Überwachung auseinandersetzen. Damit gab die Kommission einer Petition der Gesellschaft für bedrohte Völker (Pet. 18.2020) Folge.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats.

Dossier: Dialogue entre la Suisse et la Chine sur les droits humains

Der Nationalrat besprach in der Frühjahrssession 2021 das Postulat der APK-NR, das vom Bundesrat einen Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz forderte. Es handelte sich dabei um einen von zwei Vorstössen, mit denen die Kommission die Petition der Gesellschaft für bedrohte Völker (Pet. 18.2020) umgesetzt hatte. Den zweiten Vorstoss (Po. 20.4334) hatte der Nationalrat bereits eine Woche zuvor angenommen. Kommissionssprecher Roland Fischer (glp, LU) klärte den Nationalrat darüber auf, dass die tibetische Exilgemeinschaft in der Schweiz mit 4'000 Mitgliedern die grösste Europas sei. Die Menschenrechte in Tibet würden weiterhin verletzt werden, wobei sich «der lange Arm der chinesischen Diktatur» immer mehr auch nach Europa erstrecke, so Fischer. Er zitierte dabei aus einem Lagebericht «Sicherheit Schweiz» des NDB von 2016, der ein selbstbewusstes und forderndes Verhalten Chinas konstatierte. Fischer sah die Befürchtungen der tibetischen Diaspora – ihre Meinungsfreiheit und Privatsphäre werde zunehmend eingeschränkt – daher als berechtigt an. Eine Minderheit Estermann (svp, LU) stellte sich gegen einen derartigen Bericht. In den Augen der Minderheit waren mehr oder weniger sämtliche Anliegen der ursprünglichen Petition bereits erfüllt oder nicht umsetzbar, weshalb das Postulat zur Ablehnung empfohlen wurde. Bundesrätin Karin Keller-Sutter zeigte sich im Namen des Bundesrats bereit dazu, die wesentlichen Fragestellungen der Petition in einem Bericht zu beantworten und empfahl die Annahme des Postulats. Der Bundesrat habe ein Interesse daran, die Situation der Tibeterinnen und Tibeter aufzuarbeiten, da es dazu immer wieder Gerüchte und Fehlinformationen gegeben habe. Der Nationalrat nahm das Postulat mit 134 zu 48 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an. Die Kommissionsminderheit fand über die Grenzen der SVP-Fraktion hinaus keine Unterstützung.

Dossier: Dialogue entre la Suisse et la Chine sur les droits humains

Im Februar 2025 veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung des Postulats 20.4333 zur tibetischen Diaspora sowie der Interpellation 21.3423 zur uigurischen Gemeinschaft in der Schweiz einen Bericht zur Situation von tibetischen und uigurischen Personen in der Schweiz. Auf Basis eines Forschungsberichts der Universität Basel könne bestätigt werden, dass China auf gewisse in der Schweiz lebende Personen tibetischer und uigurischer Herkunft transnationale Repression ausübe. Dazu gehöre, dass China versuche, Tibeterinnen und Tibeter sowie Uigurinnen und Uiguren in der Schweiz zu kooptieren, das heisst, Personen dafür zu gewinnen, ihre eigene Diaspora auszuspionieren und unter Druck zu setzen. Das Ziel der chinesischen Behörden bestehe darin, die Mitglieder der beiden Gemeinschaften von kritischen politischen Aktivitäten, wie beispielsweise Demonstrationen, abzuhalten. Es müsse auch davon ausgegangen werden, dass die Kommunikation der in der Schweiz lebenden Tibeterinnen und Tibeter sowie Uigurinnen und Uiguren überwacht werde. Dies führe in den betroffenen Kreisen zu einem Klima der Angst und schränke ihre «menschenrechtlich garantierte Handlungsfreiheit» ein. Der Bericht schloss mit den Massnahmen, welcher der Bundesrat aufgrund dieser Umstände ergreifen möchte. Zum einen will er die transnationale Repression im Rahmen des Menschenrechtsdialogs, welchen er mit China, aber auch mit anderen betroffenen Staaten führt, ansprechen. Zum anderen beabsichtige er, die Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Behörden auf Bundes- und Kantonsebene zu definieren. In diesem Rahmen soll beispielsweise ausgelotet werden, ob Bedarf an einem niederschwelligen Beratungsangebot für Betroffene und Zeugen transnationaler Repression bestehe.

Dossier: Dialogue entre la Suisse et la Chine sur les droits humains