Mittels Postulat wollte Andrea Caroni (fdp, AR) dem Bundesrat den Auftrag geben, einen Bericht zur Modernisierung des Bundesgerichtsgesetzes zu verfassen. Nicht nur der Bundesrat, der das Postulat zur Annahme empfahl, sondern auch die Ratskolleginnen und -kollegen von Caroni befanden die Idee einer Untersuchung, welche die Möglichkeiten für eine Optimierung des Rechtsschutzes und für eine Entlastung des Bundesgerichts aufzeigen soll, für gut.
In der Ständeratsdiskussion in der Frühjahrssession 2021 nahm Caroni Bezug auf die 2020 versenkte Bundesgerichtsgesetzesrevision: Die Reform sei damals lediglich an der Idee der subsidiären Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die mit der Revision ebenfalls anvisierten Forderungen nach einer Behebung der Fehlbelastung des obersten Gerichts durch Bagatellfälle und nach einer besseren Organisation des Rechtsschutzes, der in weiten Teilen nicht dem Bundesgericht unterstehe, seien aber damals eigentlich auf breite Unterstützung gestossen. Mit dem verlangten Bericht sollten diese nicht umstrittenen Elemente neu aufgenommen und so eine nach wie vor notwendige Revision neu aufgegleist werden. Daniel Jositsch (sp, ZH) kritisierte, dass man nach so kurzer Zeit nicht schon wieder etwas diskutieren müsse, das man ja eigentlich abgelehnt habe. Ein Milizparlament müsse schonender mit seinen Zeitressourcen umgehen. Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärte zwar, dass die «Schamfrist noch nicht abgelaufen» sei, dass sie aber im Ständerat und in der RK-SR den Wunsch spüre, die damals unbestrittenen Punkte noch einmal aufzunehmen. Der Bundesrat sei deshalb im Sinne eines «Entgegenkommens» gerne bereit, noch einmal den Katalog an Möglichkeiten aufzuzeigen, aus dem dann eine mehrheitsfähige Vorlage gezimmert werden könne. Das Postulat wurde in der Folge ohne Abstimmung überwiesen.

Dossier: Modification de la loi sur le Tribunal fédéral

Ende Januar 2024 legte der Bundesrat den Bericht zu einer Modernisierung des Bundesgerichtsgesetzes vor, den er in Erfüllung eines Postulats von Andrea Caroni (fdp, AR) erstellt hatte. Caroni hatte insbesondere angeregt, Mittel zu prüfen, mit denen die Belastung des höchsten Gerichts verringert werden könnte. In seinem Bericht stützte sich der Bundesrat auf die im Jahr 2018 lancierte Bundegerichtsgesetz-Revision (BGG-Revision), die zwar 2020 von beiden Räten versenkt worden war, die aber zahlreiche sinnvolle und «politisch mehrheitsfähige» Vorschläge enthalten habe. Statt einer «grossen BGG-Revision» könnten die im vorliegenden Postulatsbericht präsentierten Möglichkeiten in eine «kleine BGG-Revision» einfliessen, so der Bericht. Insgesamt wurden 21 Änderungen des Bundesgerichtsgesetzes und 15 Änderungen anderer Erlasse erwähnt, die in eine solche Mini-Reform einfliessen könnten. Neben dieser früheren Vorschläge wurden auch vier neue Ideen geprüft, die im Bericht ebenfalls als «zielführend» für eine Effizienzsteigerung erachtet wurden. In der Liste dieser rund 40 Vorschläge fanden sich unter anderem die Ideen einer zweifachen (statt bisher einfachen) Wiederwahl der Bundesgerichtspräsidentinnen und -präsidenten, einer bundesgerichtsinternen Rekurskommission, einer Erhöhung der Obergrenze der Gerichtskosten in besonderen Fällen, einer Verjährung von Ersatzforderungen bei unentgeltlicher Rechtspflege sowie die Idee, obere Gerichte von den Kantonen als Vorinstanzen für das BGer einzusetzen oder der Vorschlag zur Festlegung einer Bussenuntergrenze von CHF 500 für Beschwerden in Strafsachen. Der Bundesrat wollte laut Bericht das EJPD beauftragen, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, um zu eruieren, welche dieser Vorschläge im Rahmen einer «kleinen BGG-Revision» effektiv angegangen werden könnten.

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