Im Januar 2021 publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Ratifizierung der ILO-Übereinkommen Nr. 170 und 174. 2017 hatte eine ILO-Arbeitsgruppe verschiedene internationale Arbeitsnormen überprüft und dabei die besagten Übereinkommen als «aktuelle Normen» eingestuft, weshalb deren Ratifikation in der Folge gefördert worden war. Der Bundesrat habe daraufhin beschlossen, die beiden Vorlagen auf ihre Konformität mit dem Schweizer Recht zu überprüfen. Inhaltlich behandeln die Übereinkommen einerseits die Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit, andererseits die Verhütung von industriellen Störfällen sowie die Begrenzung ihrer Folgen. In beiden Fällen hatte der Bundesrat dem Parlament 1991 bzw. 1996 noch keinen Genehmigungsantrag vorgelegt, da die Schweizer Gesetzgebung die für die Umsetzung notwendigen Bedingungen damals nicht erfüllt hatte. Unterdessen seien jedoch ein neues Chemikalienrecht in Kraft getreten und verschiedene Anpassungen der Arbeits- und Unfallgesetze vorgenommen worden. Die Schweiz könne die Übereinkommen nun ratifizieren, ohne dass eine Gesetzesanpassung notwendig werde, erklärte der Bundesrat in seiner Botschaft. Das Schweizer Chemikalienrecht biete im internationalen Vergleich bereits einen hohen Schutzstandard, betonte er.
Die eidgenössische tripartite Kommission für Angelegenheiten der ILO – die aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung und der Sozialpartner besteht – unterstütze den Antrag auf Ratifikation. Da die Sozialpartner bereits an der Erarbeitung der Übereinkommen beteiligt gewesen seien, verzichte man auf eine Vernehmlassung, ergänzte die Regierung. Die Ratifizierung decke sich überdies mit dem Vollzugsschwerpunkt des SECO und der Kantonalen Arbeitsinspektorate, welche sich 2022 und 2023 dem Thema «Gesundheitsschutz und Chemikalien am Arbeitsplatz» widmen werden.