Die SIK-SR verlangte im März 2021 als Ergänzung zum Bundesratsbericht «Professionalisierungsanreize für religiöse Betreuungspersonen» in Erfüllung des Postulats von Maja Ingold (evp, ZH; Po. 16.3314) in einem weiteren Postulat eine Abklärung zur Frage, wie Imame in der Schweiz, die im Rahmen von religiösen Reden «terroristisches oder gewalttätig-extremistisches Gedankengut verbreiten», besser überprüft werden können. Konkret sollen die Vorteile eines Bewilligungsverfahrens für Imame, ein Imam-Register sowie ein Finanzierungsverbot für Moscheen aus dem Ausland geprüft werden. Der Bundesrat empfahl im Mai 2021 die Annahme des Postulats, der Ständerat stimmte dem in der Sommersession 2021 stillschweigend und diskussionslos zu. Wie die SIK-SR in ihrer Medienmitteilung vom März 2021 ausführte, reichte sie gleichzeitig noch ein weiteres Postulat ein, welches vom Bundesrat eine Überprüfung allfälliger Gesetzeslücken bezüglich sogenannter «Hassrede» und der «Einfuhr und Verbreitung von extremistischem Propagandamaterial» (Po. 21.3450) einforderte. Dieses wurde, trotz der Empfehlung zur Ablehnung seitens des Bundesrats, ebenfalls diskussionslos vom Ständerat angenommen.

In Erfüllung eines Postulates der SiK-SR veröffentlichte der Bundesrat Anfang Dezember 2023 einen Bericht, in welchem er untersuchte, ob bei den Massnahmen gegen die Verbreitung von gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut in religiösen Vereinigungen Handlungsbedarf bestehe.
In einem ersten Schritt gab der Bericht eine Übersicht über die bereits bestehenden Mittel auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Der Bundesrat sah gemäss Bericht die drei bestehenden Instrumente auf Bundesebene als gut an und hielt fest, dass diese für alle Glaubensgemeinschaften gut funktionieren würden. Entsprechend sah der Bundesrat beim StGB als erstes Instrument keinen Handlungsbedarf. Es sei nicht zielführend, dieses durch Bestimmungen zu ergänzen, welche sich nicht auf konkrete Straftaten beziehen, da diese letztlich weitere Einschränkungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie des Rechts auf freie Meinungsäusserung bedeuten würden. Auch die nachrichtendienstliche Aufklärung als zweite Massnahme funktioniere gut und bestehende Lücken würden in der laufenden Revision des NDGs bereits bearbeitet. Die Auswirkungen der «präventiv-polizeilichen Massnahmen», dem neustsen Instrument, seien derweil gemäss Bericht noch abzuwarten. Für die Herausforderungen bezüglich gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut im digitalen Raum verwies der Bundesrat auf einen anderen Bericht zum Thema Hassreden.
Auch die Massnahmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, etwa in Form von Fach- und Anlaufstellen für Extremismusprävention oder Religionsfragen, beurteilte der Bundesrat sehr positiv. Die Evaluation dieser Massnahmen hätte gezeigt, dass solche Dialoge zwischen den Behörden sowie zwischen Behörden und Religionsgemeinschaften ebenso wie eine «umfassende Kooperation» zielführender seien als Verbote. Der Bundesrat befürwortete im Bericht eine Intensivierung und auch eine allfällige Institutionalisierung dieser Bemühungen.
Wie von der SiK-SR gefordert, wurde im zweiten Teil des Berichts geprüft, ob Imam-Bewilligungen, ein Imam-Register und ein Auslandsfinanzierungsverbot für Moscheen weitere Massnahmen gegen die Verbreitung von gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut sein könnten. Der Bundesrat lehnte alle drei Massnahmen ab, da sie im Sinne der Glaubens- und Gewissensfreiheit gegenüber Musliminnen und Muslimen diskriminierend seien. Zudem betonte er, dass es kontraproduktiv sei, dieses Phänomen nur auf den Islam abzuwälzen, da die Realität vielschichtiger sei. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zu einem Postulat Wobmann (svp, SO) versprochen, befasste sich der Bericht auch mit der Frage, ob die Auslandsfinanzierung von islamischen Religionsgemeinschaften zu einer Einflussnahme aus dem Ausland führe. Der Bundesrat verwies darauf, dass diesbezüglich die Wirkung der am 1. Januar 2023 im Geldwäschereigesetz verordneten «Transparenzregeln für transnational tätige Vereine» abzuwarten sei. Zudem sei dies auch Thema des Berichts zu einem Postulat der SiK-NR (Po. 22.3006).
Der Bundesrat schloss den Bericht mit der Aussage, dass er die bisherigen Massnahmen gegen die Verbreitung von extremistischem und terroristischem Gedankengut als ausreichend erachte. Als Reaktion auf den terroristischen Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 entschied der Bundesrat jedoch am 22. November 2023 und somit wenige Wochen vor Publikation des Berichts die Ausarbeitung eines Gesetzes für ein Hamas-Verbot, womit gezielte Massnahmen gegen die Terrororganisation ergriffen werden sollen.