Renforcer la formation professionnelle supérieure (MCF 25.046)

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Im Juni 2021 vermeldeten die Medien, dass das SBFI eine Überprüfung der Titel in der Höheren Berufsbildung (HBB) plane. Das Staatssekretariat wolle diese Analyse vornehmen, um die Bildungsabschlüsse an den Höheren Fachschulen besser zu positionieren. Dabei solle auch die Einführung der Titel «Professional-Bachelor» und «Professional-Master» geprüft werden. Wie die Sonntagszeitung berichtete, führte Deutschland Anfang 2020 ebendiese akademischen Titel für Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre ein.
Darauf reagierte Nationalrat Aebischer (sp, BE) mit einer Motion, die die Einführung der Bezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der HBB forderte. Befürworter dieser Titeläquivalenz wie Aebischer oder Alt-Nationalrat Rudolf Strahm argumentierten, dass solche englischen Titel für die Höhere Berufsbildung gerade im Ausland einen Mehrwert generieren würden. In anderen Ländern würden die Schweizer Bezeichnungen nämlich nicht verstanden, wodurch Schweizer Absolventinnen und Absolventen der HBB anderen Stellenbewerberinnen und -bewerbern gegenüber schlechter gestellt würden. Diesem Argumentarium schloss sich auch SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler an. Die Kritikerinnen und Kritiker einer solchen Anpassung, namentlich swissuniversities und FH Schweiz, der Dachverband der Absolventinnen und Absolventen Fachhochschule, befürchteten hingegen gemäss Sonntagszeitung, dass die Einführung von Titeln in der HBB zu Verwechslungsgefahr mit den akademischen Abschlüssen auf der universitären und der Fachhochschul-Ebene führen würde.

Dossier: Ecoles supérieures

Mitte November 2022 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern zum neunten nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung. Wichtigster Punkt war dabei die Verabschiedung eines Massnahmenpakets zur besseren Positionierung der Höheren Fachschulen (HF). Dieses Massnahmenpaket war aufgrund der beiden überwiesenen Motionen von Anita Fetz (sp, BS; Mo. 18.3240) und von der WBK-NR (Mo. 18.3392) erarbeitet worden. Es umfasste unter anderem die Umsetzung eines Bezeichnungsschutzes der Institution «Höhere Fachschule» und die Prüfung des Titels «Professional Bachelor», wie er in einer Motion von Matthias Aebischer (sp, BE; Mo. 20.3050) gefordert worden war. Mit diesen Massnahmen werde insbesondere das Ziel verfolgt, dass die HF ein eindeutiges und attraktives Profil haben und auf der Tertiärstufe des Schweizer Bildungssystems klar positioniert werden. Ausserdem solle die Nähe zum Arbeitsmarkt als Alleinstellungsmerkmal der HF-Ausbildungsgänge bestehen bleiben.
Das SBFI werde die Massnahmen ab 2023 in Abstimmung mit der TBBK weiterverfolgen und zeitnah konkretisieren.
Im Weiteren wurde am Spitzentreffen auch ein Commitment verabschiedet, damit Erwachsene einfacher einen Berufsabschluss erreichen können. Die Betroffenen sollen eine auf sie abgestimmte Beratung erhalten, bereits erlangte Kompetenzen besser anrechnen lassen können sowie leichteren Zugang zu Ausbildungsplätzen und Qualifikationsverfahren erhalten.

Dossier: Ecoles supérieures

Im November 2023 informierte das SBFI in einem Bericht über den Stand und das weitere Vorgehen beim Projekt «Positionierung Höhere Fachschulen». Seit dem letzten nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung im November 2022 hatte das SBFI die Massnahmen zur Stärkung der HBB und ihrer Abschlüsse weiter konkretisiert und betroffene Kreise dazu konsultiert. Bezüglich der Titeläquivalenz schlug das SBFI nun vor, die ergänzenden Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» als Titelzusätze zu den bestehenden geschützten Titeln hinzuzufügen. Dies bedeutet, dass alle Diplome der höheren Fachschulen sowie alle Berufsprüfungen den Zusatz «Professional Bachelor» erhalten sollen, während den Absolventinnen und Absolventen der höheren Fachprüfungen auch der Titel «Professional Master» zustehen würde. Die Einführung dieser ergänzenden Titel sei von den Akteurinnen und Akteuren der Berufsbildung begrüsst worden, FH Schweiz und Swissuniversities als Vertretung der universitären Hochschulen hätten sich demgegenüber allerdings kritisch gezeigt. Die neuen Titelzusätze sollten gemäss SBFI mittels einer Revision im BBG verankert werden, wofür bis spätestens im Herbst 2024 eine Vernehmlassung eröffnet werden solle. Dieses Vorgehen hatte Bildungsminister Parmelin bereits in der Frühlingsession 2023 im Ständerat im Rahmen der Debatte der Motion Aebischer (sp, BE; Mo. 20.3050) angekündigt, die eine Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung forderte.

Dossier: Ecoles supérieures

Der Bundesrat eröffnete im Juni 2024 die rund vier Monate dauernde Vernehmlassung zum Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung in Form einer Revision des BBG und der diesbezüglichen Verordnung. Inhalt des Pakets waren insbesondere folgende beiden Punkte: Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung sollen neu die Titelzusätze «Professional Bachelor» respektive «Professional Master» für ihre Abschlüsse tragen dürfen («Professional Bachelor» bei eidgenössischer Berufsprüfung / Bildungsgang einer höheren Fachschule; «Professional Master» bei eidgenössischer höherer Fachprüfung). Als Abgrenzung zu den Abschlüssen auf Hochschulstufe (Universitäten, ETH, Fachhochschulen) dürfen diese Titel nur in Kombination mit den vollständigen geschützten Titeln des jeweiligen Abschlusses verwendet werden. Zudem soll das Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule» gestärkt werden: Nur Bildungsanbieter, die einen eidgenössisch anerkannten Bildungsgang HF anbieten, dürfen sich «Höhere Fachschule» nennen. Institutionen, die diesen Titel zu Unrecht tragen, können mit einer Busse belegt werden. Damit sollen die Höheren Fachschulen als Institutionen sichtbarer werden und es soll eine stärkere Abgrenzung zu anderen Bildungsanbietern stattfinden.

Dossier: Ecoles supérieures

Im April 2025 legte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes im Hinblick auf eine bessere Positionierung der höheren Berufsbildung vor. Da die höhere Berufsbildung in den letzten Jahren an Attraktivität eingebüsst habe, die dabei ausgebildeten Fachkräfte jedoch dringend gesucht würden, sei eine Stärkung des Profils und der Bildungsangebote angezeigt. Die Vorlage beinhaltete vier Massnahmen. Erstens sollen sich nur Institutionen, die einen eidgenössisch anerkannten Bildungsgang anbieten, «Höhere Fachschule» nennen dürfen. Zweitens soll mit der Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» die Tertiarität der Abschlüsse in der höheren Berufsbildung besser wahrgenommen und mehr geschätzt werden. Während diese Titelzusätze in den Amtssprachen ausschliesslich mit den geschützten Titeln des jeweiligen Abschlusses verwendet werden dürfen, sollen sie im Englischen nur im Rahmen der vorgegebenen vereinfachten Übersetzung zum Einsatz kommen. Drittens schlug der Bundesrat vor, Englisch als zusätzliche Prüfungssprache zu den Amtssprachen bei den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen einzuführen. Schliesslich sollen Nachdiplomstudien an den höheren Fachschulen flexibler angeboten werden können, indem diese Studiengänge zukünftig nicht mehr durch den Bund anerkannt werden müssen.

In der Vernehmlassung war die Zielsetzung der Vorlage von der Mehrheit der Teilnehmenden gutgeheissen worden. Zu reden hatte jedoch die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» gegeben. Während die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsverbände die Massnahme unterstützte, zeigte sich bei den Parteien ein gespaltenes Bild ohne klares Links-Rechts-Schema. Klar gegen die Massnahme sprach sich swissuniversities aus. Die bereits bei der Erarbeitung des Massnahmenpakets geäusserte Kritik von swissuniversities betraf die befürchtete Verwirrung zwischen den Abschlüssen der universitären Hochschulen und der Fachhochschulen auf der einen und den neuen Abschlusstiteln der Höheren Berufsbildung auf der anderen Seite. Zudem würden die neuen Titelzusätze Anreize schaffen, den Bildungsweg über die Berufsmaturität nicht mehr zu gehen. Der Bundesrat hatte die Vorlage trotz dieser Rückmeldungen weitgehend unverändert belassen.

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