Réguler le marché du cannabis pour mieux protéger la jeunesse et les consommateurs (Iv.pa. 20.473)

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Heinz Siegenthaler (bdp, BE) reichte im September 2020 eine parlamentarische Initiative mit dem Titel «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» ein. Einhergehend mit den Empfehlungen der EKSF beabsichtigte der Initiant im Zusammenhang mit THC-haltigem Cannabis die gesetzliche Neuregelung der Aspekte «Anbau, Produktion, Handel und Konsum». Dabei gelte es der Vier-Säulen-Drogenpolitik Rechnung zu tragen, Produktion und Handel der staatlichen Kontrolle zu unterstellen, zwischen medizinischem und nicht-medizinischem Markt zu differenzieren, die Prohibition abzuschaffen und dadurch dem Schwarzmarkt entgegenzuwirken sowie die Besteuerung, Bewerbung und den Anbau für den persönlichen Gebrauch zu regeln. Ende April 2021 gab die SGK-NR in einer Medienmitteilung ihre Unterstützung für die parlamentarische Initiative bekannt (13 zu 11 Stimmen, 1 Enthaltung). Dabei wies sie insbesondere auf die Pilotprojekte zu nicht-medizinischem Cannabis hin, auf die sie sich im Rahmen ihrer Arbeiten stützen wolle. Im Oktober 2021 folgte ihre Schwesterkommission diesem Entschluss mit 9 zu 2 Stimmen. Die SGK-SR hob unter anderem die Wichtigkeit des Jugendschutzes und der Prävention hervor und erklärte zudem, dass auch der internationale Kontext miteinbezogen werden müsse.

Im April 2022 befasste sich die SGK-NR erneut mit der parlamentarischen Initiative Siegenthaler (mitte, BE) «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz». In ihrer Medienmitteilung gab die Kommission bekannt, dass sie sich, nachdem sie eine Vertretung der EKSN angehört habe, mit 13 zu 6 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) dazu entschieden habe, die Umsetzung der Initiative mit der Schaffung einer Subkommission zu beginnen.

Während der Herbstsession 2023 behandelte der Nationalrat einen Antrag der Mehrheit der SGK-NR, welcher die zweijährige Verlängerung der Behandlungsfrist einer parlamentarischen Initiative Siegenthaler (mitte, BE) zur Regulierung des Cannabismarkts, um einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz zu erreichen, beinhaltete. Eine Kommissionsminderheit rund um Verena Herzog (svp, TG) wollte die Initiative abschreiben. Die Thurgauer Nationalrätin erachtete die Forderung als völkerrechtswidrig. Weiter führte sie aus, dass die Cannabislegalisierung gemäss dem internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB) gesundheitliche und psychische Folgen nach sich zieht. Die Legalisierung von Cannabis würde auch dessen Konsum erhöhen, denn mehr Angebot schaffe mehr Nachfrage, zeigte sich Herzog überzeugt. Damit verbunden seien auch riesige Folgekosten, die das Gesundheitswesen zusätzlich belasteten. Stattdessen forderte die Minderheitensprecherin «eine wirksame, zielführende Drogenprävention und eine nationale Drogenaufklärungskampagne». Barbara Gysi (sp, SG), welche für die Kommissionsmehrheit das Votum ergriff, teilte die Ansichten Herzogs nicht. So liess sie den Vorwurf der Rechtswidrigkeit etwa nicht gelten. Für den Gesetzesentwurf, den die Kommission vorlegen werde, sei «eine umfassende Regulierung» geplant, die verschiedene Bereiche betreffe und die selbstredend völkerrechtskonform sein werde. Die Fristverlängerung, welche die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) beantrage, sei notwendig, um die entsprechenden Arbeiten seriös zu erledigen. Mit 104 zu 69 Stimmen folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und gewährte die Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2025. Unterstützung für die Kommissionsmehrheit fand sich dabei in den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, GLP und der Grünen sowie bei einer Zweidrittelmehrheit der FDP-Fraktion.