Mittels eines Postulats wollte Marianne Streiff-Feller (evp, BE) im September 2019 die Landesregierung beauftragen, gesetzliche Regelungen für die Arbeit von Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN (Advanced Practice Nurse) zu erstellen, etwa Regulierungen im Gesundheitsberufegesetz, die Aufnahme ins KVG und die Erstellung einer Tarifstruktur zur Finanzierung ihrer Leistungen. APNs sind Pflegefachpersonen, die in der Regel über einen Masterabschluss und damit verbunden über zusätzliche Kompetenzen verfügen. Sie könnten die Versorgungsqualität steigern, indem sie nicht nur erweiterte Rollen wahrnähmen, sondern auch die Ärzteschaft entlasten – etwas, das gerade vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft, Ärztinnenmangel und komplexer Versorgung zentral sei. In unterschiedlichen Kantonen seien bereits Pilotprojekte zu ihrer Leistungsabrechnung durchgeführt worden, wobei sich gezeigt habe, dass die Leistungen noch nicht in genügendem Umfang abgerechnet werden können. In seiner Stellungnahme von Ende November 2019 empfahl der Bundesrat das Postulat zur Annahme. Neben der Qualiätsverbesserung durch die neuen Pflegemodelle betonte er auch deren Bedeutung für die Dämpfung der Kostenentwicklung. Nachdem Regine Sauter (fdp, ZH) das Postulat in der Wintersession 2019 bekämpft hatte – unter anderem mit dem Verweis auf die parlamentarische Behandlung der Pflegeinitiative und von deren Gegenvorschlag –, kam das Geschäft in der Herbstsession 2020 in den Nationalrat. Dort wurde es mit 108 zu 74 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) angenommen. Während die Fraktionen der SP, der Grünen, der GLP und der Mitte das Postulat geschlossen (respektive mit Enthaltungen) befürworteten, sprachen sich die SVP- und FDP-Fraktionen einstimmig gegen den Vorstoss aus.