Weil der amtierende Vizepräsident Stephan Breitenmoser per Ende 2023 altersbedingt zurücktrat, wurde eine Ersatzwahl für das Vizepräsidium am Bundesverwaltungsgericht für den Rest der Amtsperiode 2023-2024 nötig. Das BVGer, das der GK bzw. dem Parlament einen Wahlvorschlag zu machen hat, empfahl die amtierende Richterin der Abteilung VI, Claudia Cotting-Schalch. Die GK schloss sich dieser Empfehlung an. Im entsprechenden Bericht hob die Kommission hervor, dass Claudia Cotting-Schalch mitgeholfen habe, das Bundesverwaltungsgericht in den Jahren 2005 und 2006 aufzubauen. Die GK habe sich zudem aufgrund eines Gutachtens versichert, dass die Kandidatin nicht in den Mobbingvorwurf gegen einen Richter des Asylgerichtes involviert gewesen sei – ein Vorwurf, der sich zudem im Nachhinein als nicht nachweisbar entpuppt habe.
Bei der Wahl im Wintersemester 2022 war besagter Mobbingfall trotzdem Thema in der Vereinigten Bundesversammlung. Die SVP-Fraktion habe beschlossen, Claudia Cotting-Schalch nicht zu wählen und den Stimmzettel leer einzulegen, ergriff Fraktionssprecher Thomas Aeschi (svp, ZG) das Wort. Das besagte Gutachten sei zwar nicht öffentlich, Berichte verschiedener Medien, denen dieses vorliege, liessen sich aber «mit dem Begriff einer problematischen, ja sogar missbräuchlichen Amtsführung zusammenfassen», die der Gerichtsleitung vorgeworfen werden müsse, in der Claudia Cotting-Schalch Mitglied sei. Laut Medien müsse vermutet werden, dass die hier kandidierende Richterin Beweismittel vernichtet habe. GK-Präsident Matthias Aebischer (sp, BE) erwiderte im Namen der Kommission, dass der Name Cotting-Schalch im 130-seitigen Bericht «gerade ein einziges Mal, nämlich bei der Auflistung der Mitglieder der Verwaltungskommission der Amtsperiode 2020/21» vorkomme. Zudem seien Wortmeldungen bei Richterinnen- und Richterwahlen sehr unüblich und solche Diskussionen würden nicht nur die Glaubwürdigkeit der GK, sondern auch die Institutionen schwächen. Er bitte deshalb die Anwesenden im Namen der GK-Mehrheit, Claudia Cotting-Schalch die Stimme zu geben, schloss Aebischer. Dieser Bitte entsprachen dann vermutlich – Richterinnen- und Richterwahlen sind geheim – alle anwesenden Parlamentsmitglieder mit Ausnahme der SVP-Fraktionsangehörigen: Von den 234 eingelangten Wahlzetteln blieben nämlich 75 leer und einer der restlichen 159 enthielt nicht den Namen Cotting-Schalch, die mit 158 Stimmen das absolute Mehr von 80 Stimmen dennoch deutlich übertraf und damit zur Vizepräsidentin bestimmt wurde.