Eigentlich hätte die vom zurückgetretenen nebenamtlichen Bundesrichter Rolf Benz (glp) hinterlassene Vakanz schon in der Sommersession 2024 beendet werden sollen. Da bei der ersten Ausschreibung auf die Stelle aber nur sehr wenige Bewerbungen eingegangen waren, hatte die GK die Stelle für italienische Sprache und Kenntnisse im öffentlich-rechtlichen Bereich im Mai ein zweites Mal ausgeschrieben. Dass die Wahl eines nebenamtlichen Bundesrichters dann in der Herbstsession 2024 durchgeführt werden konnte, war den insgesamt 17 Bewerbungen geschuldet (darunter 8 Frauen), aus denen sich die GK für Fabrizio Monaci (mitte) entschied. Der Rechtsanwalt sei als nebenamtlicher Richter am Kantonsgericht im Tessin tätig, entspreche «als Selbständigerwerbender den Anforderungen des Bundesgerichts an nebenamtliche Richterinnen und Richter bezüglich Verfügbarkeit und Flexibilität» und gehöre der in Lausanne «deutlich unterrepräsentiert[en]» Mitte-Partei an, so die Begründung der GK in ihrem Bericht. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Monaci mit 207 von 228 eingelangten Stimmen für den Rest der Amtsperiode 2021–2026 zum nebenamtlichen Bundesrichter. 21 Wahlzettel waren leer geblieben.