Ende Oktober 2024 fand die erste Sitzung des Runden Tisches «Integrität von Unterschriftensammlungen» statt, an welcher rund 30 teilnehmende Parteien, Verbände und Behörden, aber auch Initiativkomitees, Beratungs- und Sammelorganisationen ihre jeweiligen Interessen vertreten sollten. Das Ziel der von der Bundeskanzlei ins Leben gerufenen Veranstaltung war das Ausarbeiten eines «Verhaltenskodexes» mit dem Qualitätsstandards für das (bezahlte) Sammeln von Unterschriften festgelegt werden sollen. Der Runde Tisch war einberufen worden, weil in den Medien Mutmassungen über Missbräuche bei der Sammlung von Unterschriften publik geworden waren, was unter anderem auch zu parlamentarischen Vorstössen mit Forderungen zur Einführung von E-Collecting geführt hatte. Laut Medienmitteilung könnten Elemente eines Verhaltenskodexes etwa mehr Transparenz hinsichtlich Sammelstrategien, bezahlten Sammlungen, Anstellungsbedingungen von Sammelnden oder auch eine Rückverfolgbarkeit von Listen mit Unterschriften sein. In der Medienmitteilung wurde ebenfalls betont, dass die Bundeskanzlei neben dem Runden Tisch weitere Massnahmen ergriffen habe – darunter ein «engmaschiges Monitoring» der Sammelprozesse und eine verstärkte Kontrolle bei der Auszählung von Unterschriften. Zudem seien Verdachtsfälle angezeigt worden. Über die Resultate der ersten Gespräche wurde offiziell nichts verlautbart.
Die Medien wussten dennoch zu berichten, dass zwei Firmen, die am meisten unter «Verdacht von Wahlfälschung» stünden, nicht am Runden Tisch teilgenommen hätten. Die Teilnehmenden seien grösstenteils mit den Vorschlägen für eine Selbstregulierung einverstanden, forderten aber strengere Regeln, so etwa der Tages-Anzeiger.