Doubles impositions. Convention avec la Jordanie (MCF 24.062)

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Im August 2024 publizierte der Bundesrat die Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Jordanien. Der Bundesrat zeigte sich erfreut, dass damit das Netz von Doppelbesteuerungsabkommen im Nahen Osten erweitert werden könne. Mit dem Abkommen, das weitgehend dem BEPS-Projekt der OECD entspreche, könne einerseits Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen verhindert werden und anderseits solle auch Missbrauch verhindert werden, indem dafür gesorgt werde, dass Personen, die weder in Jordanien noch in der Schweiz ansässig sind, nicht von im DBA vorgesehenen Vergünstigungen profitieren können. Das Abkommen enthalte ausserdem eine Amtshilfeklausel. Insgesamt soll das DBA für mehr Rechtssicherheit sorgen und sich positiv auf die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken.

Dossier: Conventions contre les doubles impositions

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2024 mit vier Doppelbesteuerungsabkommen (DBA mit Serbien, DBA mit Angola, DBA mit Deutschland sowie DBA mit Jordanien). WAK-SR-Sprecher Erich Ettlin (mitte, OW) ging kurz auf alle vier in der Kommission unbestrittenen DBA ein und beantragte für die WAK-SR Eintreten sowie die Genehmigung der Abkommen. Nachdem der Ständerat ohne Gegenantrag auf das Geschäft eingetreten war, genehmigte er das Abkommen mit Jordanien einstimmig mit 36 zu 0 Stimmen.

Dossier: Conventions contre les doubles impositions

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Jordanien stand in der Frühjahressession 2025 auf der Traktandenliste des Nationalrats, welcher das Geschäft als Zweitrat behandelte. Für die WAK-NR stellte Sidney Kamerzin (mitte, VS) das Abkommen zusammen mit drei weiteren DBA (Angola, Deutschland und Ungarn) vor. Der Kommissionssprecher führte aus, dass Jordanien mit dem Abschluss dieses Abkommens seine Wirtschaft weiter diversifizieren und ausländische Investitionen anziehen möchte. Die Schweiz werde insbesondere dadurch profitieren, dass durch die Umsetzung der BEPS-Mindeststandards die Gewährung von Vorteilen in missbräuchlichen Situationen verhindert werde. Der Nationalrat nahm das weitgehend unbestrittene Geschäft mit 147 zu 22 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

In den Schlussabstimmungen sprachen sich der Nationalrat mit 136 zu 32 Stimmen sowie 23 Enthaltungen und der Ständerat mit 42 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfs aus. Die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen stammten allesamt von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

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