Eine im Herbst 2024 eingereichte parlamentarische Initiative Guggisberg (svp, BE) fordert, dass die Schweiz in der Asylpolitik das Schweden-Modell einführt. Dies würde bedeuten, dass der Status anerkannter Flüchtlinge alle drei Jahre überprüft werden muss. Weiter würde der Familiennachzug bei anerkannten Flüchtlingen stärker beschränkt und abgewiesene Asylbewerbende ohne Kinder würden nach Ablauf der Ausreisefrist keine Nothilfe mehr erhalten. Ende März 2025 beschloss die SPK-NR mit knappen 13 zu 12 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit wies im Kommissionsbericht darauf hin, dass Schweden vor dieser restriktiven Praxisänderung eine deutlich weniger strikte Asylpolitik als die Schweiz verfolgt habe, weswegen hierzulande «keine so extremen korrektiven Massnahmen» notwendig seien, die dazu noch «im Widerspruch zur bisherigen Asylpolitik» stünden. Nicht zuletzt befürchtete sie durch die regelmässige Überprüfung des Flüchtlingsstatus einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand, die Verletzung des Rechts auf Familie durch Einschränkung des Familiennachzugs sowie zunehmende Kriminalität. Letzteres, weil sie nicht damit rechnete, dass abgewiesene Asylbewerbende bei einer Streichung der Nothilfe das Land verlassen würden; vielmehr würden sie untertauchen. Die Kommissionsminderheit sah in diesen Massnahmen hingegen eine Möglichkeit, die Akzeptanz der Asylpolitik in der Bevölkerung zu steigern sowie die Attraktivität der Schweiz als Zielland für geflüchtete Personen zu reduzieren.