Im Herbst beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Einsatz der Schweizer Armee im Assistenzdienst im Ausland zum Schutz der Schweizer Botschaft in Tripolis (Libyen) nochmals um zwei Jahre zu verlängern. Die Regierung schätzte die Lage in Libyen nach wie vor als gefährlich ein. Die Erfahrungen aus den bisher geleisteten Einsätzen in den ersten 18 Monaten seien aber positiv. So sollen die Spezialkräfte der Schweizer Armee gemäss Antrag bis 2016 diese Schutzleistungen erfüllen. Finanziell werden diese Einsätze vom VBS (Personal) und EDA (spezifische Ausgaben, Transporte, Unterkünfte, Verpflegung) getragen. Gerechtfertigt wurde das Anliegen mit der Dauer, die für die politische Stabilisierung des Landes und die Verbesserung der Sicherheitslage erforderlich sei. Der Bundesrat räumte aber auch ein, den Einsatz unterbrechen oder beenden zu wollen, wenn es die Situation vor Ablauf der Frist ermögliche. Im Parlament war die Vorlage unumstritten. Ein Rückweisungsantrag Geri Müller (gp, AG) hatte keine Chance. Der Armeekritiker regte an, die Schweiz solle ihre friedensfördernden Massnahmen anderweitig gestalten als durch Präsenz im Krisengebiet. So müsse beispielsweise eine Friedenskonferenz einberufen werden und in der Konsequenz solle die Schweiz ihre Vertretung aus Sicherheitsgründen zurückziehen. Der Nationalrat lehnte diesen Rückweisungsantrag deutlich ab und das Geschäft wurde ebenso deutlich mit 145 zu 13 Stimmen genehmigt. Der Ständerat genehmigte auf Antrag seiner Kommission das Geschäft mit 37 befürwortenden Stimmen einstimmig.
- Mot-clés
- Date
- 2 décembre 2013
- Type
- Rapport
- n° de l'objet
- 13.078
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 2013, S.1837ff.
- AB SR, 2013, S. 1009f.
- BBl, 2013, S. 7301 ff., 7313 ff.
de Maximilian Schubiger
Modifié le 22.06.2016
Modifié le 22.06.2016