BRG 10.100: Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012-2015

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Ende November präsentierte der Bundesrat die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2012-2015. Darin beantragte der Bundesrat im Wesentlichen die neuen Grundbeiträge des horizontalen- und vertikalen Ressourcenausgleichs sowie des geografisch-topografischen und sozio-demografischen Lastenausgleichs für die nächste Beitragsperiode. Die Botschaft stützte sich dabei auf einen erstmals erstellten Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs. Weiter soll mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Es sollen dabei die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen fehlerhafte Ausgleichszahlungen rückwirkend berichtigt werden können .

Im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) ist unter anderem geregelt, dass der Bundesrat periodisch Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) zu erstatten hat. Auf der Basis dieses Berichts wird die Neudotierung der Ausgleichsgefässe für die anstehende Beitragsperiode vorgenommen. Im Juli schickte der Bundesrat den ersten Wirksamkeitsbericht für den Zeitraum 2008–2011 (Bundesrat: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008–2011 (31.3.10); Eidgenössische Finanzverwaltung: Vernehmlassungsergebnis zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 (20.7.10)) zusammen mit Massnahmenvorschlägen für die Periode 2012–2015 in die Vernehmlassung. Die Konferenz der Kantonsregierungen und die meisten Kantone, Parteien und Verbände äusserten sich grundsätzlich positiv zur NFA, auch wenn deren Wirksamkeit noch nicht richtig abgeschätzt werden könne. Die SVP schlug vor, die Einführung einer Obergrenze für Geberkantone zu diskutieren. Die SP kritisierte, dass die versprochene Nivellierung der Steuerunterschiede zwischen den Kantonen bisher nicht eingetreten sei und verwies auf ihre Steuergerechtigkeitsinitiative. Die CVP und die FDP mahnten an, dass es zu früh sei, um Änderungen vorzunehmen. Noch im November legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des FiLaG und zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für 2012–2015 vor. Er stellte darin drei verschiedene Vorlagen zur Diskussion. Vorlage A soll eine Gesetzeslücke schliessen und die Voraussetzungen für eine rückwirkende Berichtigung fehlerhafter Ausgleichszahlungen schaffen. Vorlage B umfasst die Vorschläge für die neuen Grundbeiträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs. In Vorlage C sind die Anträge des Bundesrats zu den geplanten Grundbeiträgen des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs zusammengefasst. Die Beratung der Räte stand im Berichtjahr noch aus.

Das Parlament beschäftigte sich mit der Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2012-2015. Die 2008 eingeführte Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) sah eine Haushaltsneutralität für die Kantone vor. Aufgrund einer ersten Analyse wurde festgestellt, dass die Kantone insgesamt um 100 Millionen Franken stärker belastet wurden als im alten System. Um diese Mehrbelastung der Kantone zu kompensieren, stellte der Bund inklusive Verzinsung zusätzliche 112 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, wodurch sein Beitrag auf 2,317 Milliarden Franken stieg. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit beantragten in Bezug auf die Verteilung des zusätzlichen Betrags den gewohnten Schlüssel anzuwenden. Demnach sollten 81,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich und 30,8 Millionen Franken in den Lastenausgleich fliessen, wobei der topografische und der soziodemografische Kanal jeweils die Hälfte vom letztgenannten Betrag erhalten sollten. Im Nationalrat setzte sich eine fraktionsübergreifende Kommissionsminderheit mit ihrem Antrag durch, den gesamten Betrag dem soziodemografischen Ausgleich zukommen zu lassen. Dies begründeten die Befürworter damit, dass die sozialen Lasten die geotopografischen bei weitem überstiegen. Die unterlegenen Nationalräte hielten dagegen, dass die ressourcenstarken, urbanen Kantone in der Regel ihre Lasten leichter tragen konnten als die Bergkantone. Der Entscheid zu Gunsten der städtischen Kantone fällte eine Mehrheit aus Vertretern der urbanen Kantone sowie der fast geschlossenen Linken mit 87 zu 73 Stimmen. Erfolglos blieb dagegen der Versuch, die Zahlungen der Geberkantone im Rahmen des Ressourcenausgleichs auf zwei Drittel des Bundesbeitrags zu begrenzen, wodurch die Kantone Zürich, Schwyz, Zug, Nidwalden, Basel-Stadt, Waadt und Genf um rund 90 Millionen Franken entlastet worden wären. Auch eine von der Ratslinken geforderte Steuerdumping-Bremse fand keine Mehrheit. Die SP und die Grünen forderten, dass die Bezügerkantone kein oder weniger Geld erhalten sollten, sofern ihre Steuerbelastung unter dem Durchschnitt der Geberkantone liegen sollte. Diesem Ansinnen erteilte der Nationalrat mit 97 zu 58 Stimmen eine Abfuhr. Der Ständerat beschloss erwartungsgemäss keine Veränderungen an den Modalitäten des NFA vorzunehmen. In der kleinen Kammer bildeten die Kantone, die vom geografisch-topografischen Ausgleich profitierten, eine solide Mehrheit, was ihnen erlaubte, die im Nationalrat angenommene Änderung des Verteilschlüssels des Lastenausgleichs abzulehnen. In der Sommersession gab der Nationalrat schliesslich nach. Ohne grössere Diskussionen wurde beschlossen, die zusätzlichen vom Bund bereitgestellten 112 Mio. Franken nach den bestehenden Regeln zu verteilen.

Im November 2010 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) und zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für 2012 bis 2015 vor. Die Vorlagen sollten eine Gesetzeslücke schliessen, die Voraussetzungen für eine rückwirkende Berichtigung fehlerhafter Ausgleichszahlungen schaffen, Vorschläge für die neuen Grundbeiträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs unterbreiten und die Anträge des Bundesrats zu den geplanten Grundbeiträgen des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs zusammenfassen. Entwurf 1, die Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG), wurde im Juni des Berichtsjahres von beiden Räten angenommen. Auch Entwurf 2 und 3, über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2012-2015 und die Festlegung der Grundbeiträge für den Lastenausgleich, wurden vom National- und Ständerat im Juni angenommen. Zuvor hatte sie der Nationalrat im März vom Entwurf des Bundesrates abweichend an den Ständerat überwiesen. Dieser gab ihn allerdings noch einmal verändert an den Nationalrat zurück, welcher dann seine Zustimmung gab. Der Nationalrat wollte gegen den Willen seiner Finanzkommission zusätzliches Bundesgeld umfänglich Kantonen mit grossen Städten zusprechen. Im Ständerat fand sich dafür jedoch keine Mehrheit.