Im Herbst präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige. Ziel der Vorlage ist es, Steuerpflichtige zu motivieren, bisher unversteuertes Vermögen der Legalität zuzuführen. Konkret verkürzt sich der grundlegende Zeitraum für das Nachsteuerverfahren von heute zehn Jahren auf die letzten drei Steuerperioden, die vor dem Todesjahr abgelaufen sind. Dabei sind die Nachsteuer und der Verzugszins wie bis anhin exakt zu berechnen. Die verkürzte Nachsteuer in Erbfällen gilt nicht nur für die direkte Bundessteuer (DBSt), sondern auch für die Staats- und Gemeindesteuern. Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine individuelle Amnestie (straflose Selbstanzeige) für natürliche und juristische Personen vor. Bisher musste eine Person, die sich selbst anzeigte, eine Busse in der Höhe eines Fünftels der von ihr hinterzogenen Steuer bezahlen. Neu entfällt die Busse bei erstmaliger Selbstanzeige, geschuldet sind jedoch die ordentliche Nachsteuer sowie die Verzugszinsen. Personen, die an einer Steuerhinterziehung teilnehmen, können diese in Zukunft ebenfalls anzeigen; dabei werden sie von der Busse und der solidarischen Haftung für die hinterzogene Steuer befreit.
- Schlagworte
- Datum
- 18. Oktober 2006
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 06.085
- Quellen
-
anzeigen
- BBl, 2006, S. 8795 ff.
- Presse vom 19.10.06
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 08.07.2025
Aktualisiert am 08.07.2025