Im Sommer überwies der Ständerat eine Motion der CVP-Fraktion (Mo. 99.3548) aus dem Nationalrat, welche ein Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzen forderte, als Postulat. Da die Kompetenz des Bundes, eine Mehrwertsteuer (MWSt) und eine direkte Bundessteuer zu erheben (die beiden Steuern machen 60% der Bundeseinnahmen aus) bis Ende 2006 befristet ist, gab der Bundesrat bereits im September einen Entwurf für eine neue Finanzordnung in die Vernehmlassung. Ziel ist es, die wichtigsten Einnahmenquellen des Bundes ohne Steuererhöhungen sicherzustellen, die Verfassung aufgrund verschiedener Entscheide der eidgenössischen Räte nachzuführen und das Steuersystem zu verbessern. Unter anderem soll der 1996 eingeführte MWSt-Sondersatz für den Tourismus von 3,6% auf den Normalsatz von 7,6 % angehoben und die Verbilligung der Krankenkassenprämien aus Mitteln der MWSt dauerhaft in der Verfassung verankert werden. Nach der Abstimmungsniederlage bei den Energievorlagen im September 2000 verzichtete der Bundesrat jedoch auf eine Steuerreform mit ökologischen Anreizen.
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- Datum
- 9. Oktober 2001
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
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- AB SR, 2001, S. 259
- BBl, 2001, S. 5669 f.; Presse vom 22.9.01; BaZ, 28.9.01.
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 26.07.2016
Aktualisiert am 26.07.2016