Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

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Nationalrätin Fässler (sp, SG) wollte vom Bundesrat wissen (Anfrage 02.1049), wie Optionen als Lohnbestandteil besteuert werden. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Eidg. Steuerverwaltung einen Bericht mit Vorschlägen zur Besteuerung von Mitarbeiteraktien und -optionen vorgelegt habe, welcher im Herbst 2002 in die Vernehmlassung gegeben werde. Je nach den Ergebnissen der Vernehmlassung wolle der Bundesrat eine Botschaft erarbeiten und diese dem Parlament 2003 vorlegen. 

Gestützt auf den Bericht einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von Bund, Kantonen und Wirtschaft gab der Bundesrat Vorschläge zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen in die Vernehmlassung. Mit der Abgabe von Mitarbeiteroptionen räumt ein Unternehmen seinen Angestellten das Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten ein. Als Lohnbestandteil müssen die Mitarbeiteroptionen vom Empfänger als Einkommen versteuert werden. Die Besteuerung soll mit einer Gesetzesrevision für die verschiedenen Bezugsarten vereinheitlicht werden.

Im November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden: Mitarbeiteraktien grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erwerbs, wobei bei gesperrten und damit nicht verfügbaren Aktien der Verkehrswert mit einem Einschlag von 6% während maximal zehn Jahren reduziert wird. Bei den Mitarbeiteroptionen, die an der Börse kotiert und damit frei verfüg- und ausübbar sind, will der Bundesrat den geldwerten Vorteil zum Zeitpunkt des Erwerbs besteuern; Optionen, die nicht an der Börse kotiert oder gesperrt sind, sollen dagegen erst dann besteuert werden, wenn sie der betroffene Mitarbeiter ausübt. Allgemein soll der geldwerte Vorteil, der bei der Ausübung der Option erzielt wird, für die Steuerbemessung pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert werden. Mit der vorgesehenen Regelung müssen Arbeitnehmer keine Steuern mehr auf einem geldwerten Vorteil zahlen, den sie wegen eines späteren Kursverfalls an der Börse gar nie realisieren können.

In der Sommersession nahm die kleine Kammer die Beratungen zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in Angriff; da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Die Linke und vereinzelte FDP-Politiker kritisierten, dass es wegen fehlender statistischer Erhebungen nicht möglich sei, die finanziellen Folgen für Bund und Kantone abzuschätzen; es sei deshalb auch nicht korrekt, von einer haushaltsneutralen Vorlage zu sprechen. Mit 26:7 Stimmen lehnte der Rat jedoch einen entsprechenden Rückweisungsantrag ab, der vom Bundesrat zusätzliche Informationen verlangt hatte. In der Detailberatung wehrte sich die SP vergeblich gegen vorgesehene Steuerrabatte: Bei Mitarbeiteraktien mit einer Veräusserungssperre wollte sie den Diskont von 6% pro Sperrjahr (während längstens zehn Jahren) nicht generell, sondern nur für Beträge bis zu 50'000 Fr. gewähren; bei nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen, deren Besteuerung neu einheitlich statt bei der Zuteilung erst beim Ausübungszeitpunkt erfolgen soll, stemmte sie sich dagegen, dass der beim Ausüben der Option erzielte geldwertige Vorteil pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert wird. Beide Anliegen wurden mit 30:7 resp. 26:8 Stimmen abgelehnt. Bei der Ergänzung der Vorschriften zur Quellenbesteuerung beschloss der Ständerat mit 19:12 Stimmen, den vom Bundesrat vorgesehenen Maximalsteuersatz von 11,5% auf 10% zu senken. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 28:6 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Nach der kleinen Kammer im Vorjahr behandelte der Nationalrat das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Mit 109:62 Stimmen lehnte der Rat einen Rückweisungsantrag von SP und Grünen ab, welcher Schätzungen zur Zahl der betroffenen Personen und zu den Steuereinbussen verlangt hatte. In der Detailberatung scheiterte die Linke wie bereits im Ständerat mit ihren Anträgen gegen vorgesehene Steuerrabatte: Bei Mitarbeiteraktien mit einer Veräusserungssperre wollte sie den Diskont von 6% pro Sperrjahr nicht, resp. mit einem Eventualantrag nur für Beträge bis zu 50'000 Fr. gewähren; bei nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen, deren Besteuerung neu einheitlich statt bei der Zuteilung erst beim Ausübungszeitpunkt erfolgen soll, stemmte sie sich dagegen, dass der beim Ausüben der Option erzielte geldwertige Vorteil pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert wird. Durchzusetzen vermochte sich hier ein Einzelantrag Walker (cvp, SG), der den Diskont pro Sperrjahr von 10% auf 6% reduzierte und damit den Mitarbeiteraktien anglich. Beim Quellensteuersatz folgte der Rat mit 86:84 Stimmen dem Bundesrat und hielt am Maximalsteuersatz von 11,5% fest; der Ständerat hatte diesen auf 10% gesenkt. Am Ende der Beratungen kündigte die SP an, das Referendum gegen die Vorlage zu ergreifen, sollte das Parlament die Vorlage in der vorliegenden Form verabschieden. Das Geschäft passierte die Gesamtabstimmung mit 106:66 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die Differenzbereinigung steht noch aus.

Nach einem Jahr Pause befasste sich der Ständerat in der Sommersession mit den Differenzen beim Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil in den letzten Jahren stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Der Ständerat beharrte darauf, bei gesperrten oder nicht börsenkotierten Optionen einen Abzug von 10% pro Steuerjahr zu gewähren, höchstens aber 50%. Der Kommissionssprecher argumentierte erfolgreich, dass der vom Nationalrat vorgesehene Rabatt von bloss 6% zu einer allzu einschneidenden Steuererhöhung führen würde. Bereits mit einem Rabatt von 10% werde die Steuerbelastung erhöht, wie aus einem Bericht der Steuerverwaltung hervorgehe. Keinen Erfolg hatte trotz erneuter Referendumsdrohung und dem Hinweis, dass es im Gegenteil in der Hälfte aller Fälle gegenüber heute zu massiven Steuererleichterungen käme, die Linke. Ihr von Marty (fdp, TI) unterstützter Minderheitsantrag, der den Abzug ganz aus dem Gesetz streichen wollte, scheiterte mit 26 zu 13 Stimmen. Bei der Frage des Quellensteuersatzes schliesslich schwenkte die kleine Kammer auf die Linie von Bundesrat und Nationalrat ein, die sich für 11,5% statt 10% stark gemacht hatten. Damit die Verwaltung die Auswirkungen der Entlöhnung von Mitarbeitenden mit Optionen vertiefter analysieren kann und weil in der Steuerpolitik Prioritäten gesetzt werden müssten, beschloss die FK-NR, die Beratung des Geschäfts erst fortzusetzen, wenn die Räte die Familiensteuerreform verabschiedet haben

Nach einem Jahr Pause setzte der Nationalrat im Berichtsjahr die Differenzbereinigung über das Bundesgesetz, das die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen regeln soll, fort. Da Mitarbeiteraktien und –optionen als Salärbestandteile in den letzten Jahren stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Die bundesrätliche Vorlage sah ursprünglich vor, auf Mitarbeiteroptionen und -aktien einen Steuerrabatt zu geben. Jetzt brachte der Bundesrat eine neue Variante ins Spiel, die auf diese Steuerrabatte bei den Mitarbeiteroptionen verzichtet und sie nur noch für Mitarbeiteraktien vorschlägt. Hier soll ein Steuerrabatt von 6% pro Sperrjahr über maximal zehn Jahre gelten. Diesen Punkt bekämpfte die Ratslinke, die die Steuerrabatte auf Mitarbeiteraktien aus dem Gesetz kippen wollte und zwar mit dem Argument, dass sie die Exzesse bei den Managerlöhnen noch fördern würden. Die Ratsmehrheit folgte jedoch dem neuen Vorschlag des Bundesrates und seiner Kommission. Das Geschäft war im Ständerat unbestritten und wurde von beiden Räten in der Schlussabstimmung genehmigt.