Seit der Kanton Zürich im Jahr 2009 in einer Volksabstimmung die Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen hatte, wurde dieses Thema sowohl auf kantonaler wie auch auf nationaler Ebene wieder vermehrt diskutiert. In mehreren Kantonen sind im Berichtsjahr parlamentarische Vorstösse zum Thema eingereicht worden oder Volksinitiativen zur Abschaffung der Aufwandsbesteuerung, wie die Pauschalbesteuerung offiziell heisst, in der Vorbereitung oder bereits zustande gekommen. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hatte sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Thematik auseinandergesetzt. Im Jahr 2007 hatte sie Empfehlungen zur Harmonisierung der Regelungen von Bund und Kantonen abgegeben. Im Jahr 2009 wurde die FDK erneut aktiv und beauftragte die zuständige Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, Vorschläge zur verbesserten Anwendung der Aufwandbesteuerung auszuarbeiten. Auch der Bundesrat erkannte Handlungsbedarf und schickte eine Revision zur Verschärfung der Regelungen zur Besteuerung nach Aufwand in die Vernehmlassung. Darin hielt er fest, dass er die Besteuerung nach dem Aufwand als wichtiges steuerpolitisches Instrument mit erheblicher volkwirtschaftlicher Bedeutung und langer Tradition sieht. Gezielte Anpassungen sollen nun dazu führen, dass die Akzeptanz dieses Instruments in der Bevölkerung erhalten bleibt und es soll sowohl Standorts- als auch Gerechtigkeitsüberlegungen Rechnung getragen werden. Konkret schlägt der Bundesrat vor, als Mindestlimite für die Festsetzung des Aufwandes neu das Siebenfache statt wie früher das Fünffache des Mietpreises resp. des Mietwertes festzulegen. Weiter soll auf Bundesebene neu eine Mindeststeuer von 400'000 Fr. pro Jahr gelten. Die Kantone werden ebenfalls verpflichtet einen Mindestwert einzuführen, sie dürfen ihn jedoch frei wählen.