Die EU will die effiziente Besteuerung von Zinserträgen sicherstellen und beabsichtigt, zu diesem Zweck einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen. Um Umgehungen des künftigen EU-Rechts zu vermeiden, ist sie daran interessiert, dass Drittstaaten gleichwertige Massnahmen anwenden. Diese Massnahmen bilden Gegenstand der zweiten Runde bilateraler Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Mit der Verrechnungssteuer kennt die Schweiz ein System der Quellenbesteuerung, das zusammen mit einer moderaten Einkommenssteuer eine effektive Besteuerung von Zinserträgen sicherstellt. In den Vorgesprächen widersetzte sich der Bundesrat, sekundiert von der Schweizerischen Bankiervereinigung, wegen des Bankgeheimnisses vehement einem automatischen Meldeverfahren, wie es die EU vorsah. Stattdessen schlug er eine Zahlstellensteuer auf ausländischen Zinserträgen vor und forderte, dass die EU-Lösung auch für die abhängigen und assoziierten Gebiete der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere für die britischen Kanalinseln, gelte. (Siehe auch hier)

Dossier: Bankgeheimnis