Von weniger grundlegender Art waren die Anfechtungen, denen sich Mitglieder der Regierungen der Kantone Solothurn und Graubünden ausgesetzt sahen. In Solothurn bestätigte das Obergericht die Verurteilung von vier der fünf Regierungsräte wegen Behinderung der Untersuchungsbehörden bei einem Verfahren gegen den ehemaligen Rektor einer Schule; es sprach sie allerdings vom Tatbestand der Begünstigung frei. In Graubünden sah sich Regierungsrat Lardi (cvp) zum Rücktritt auf Ende der Legislaturperiode (1986) veranlasst. Gegen ihn läuft eine Strafuntersuchung wegen widerrechtlicher Grundstückverkäufe an Ausländer, die er vor seinem Amtsantritt begangen haben soll.