Der Ständerat beriet unter dem Sammeltitel Regierungsreform drei parlamentarische Vorstösse: eine parlamentarische Initiative Rhinow (fdp, BL) und zwei im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motionen [97.3029/97.3188] der Staatspolitischen Kommission resp. des Freisinnigen Bonny (BE). Die Initiative verlangte, die Reform der Staatsleitung als zusätzliches Paket in die laufende Verfassungstotalrevision einzubauen. Dabei soll nicht nur die Struktur der Regierung neu konzipiert werden, sondern auch deren Beziehung zum Parlament. Die für die Ausarbeitung zuständige Parlamentskommission hätte dieses Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und der von ihm 1997 eingesetzten Expertengruppe voranzutreiben. Die Motion der SPK des Nationalrates sah hingegen vor, diese Arbeit nicht selbst zu leisten, sondern dem Bundesrat einen entsprechenden Auftrag zu erteilen, mit der Auflage, die Vorschläge bis Ende 1998 vorzulegen. Die Motion Bonny schliesslich beschränkte sich auf die Forderung an den Bundesrat, unverzüglich Vorschläge für eine Verbesserung der Stellung und der Kompetenzen des Bundespräsidenten zu machen. Die SPK des Ständerats empfahl, der Initiative Folge zu geben, allerdings nicht mit der Intention, die vom Bundesrat bereits eingeleitete Arbeit zu konkurrenzieren, sondern sie kritisch zu begleiten. Bei der Motion der SPK-NR beurteilte sie den vorgeschlagenen Termin als unrealistisch und beantragte deshalb die Umwandlung in ein Postulat. Mit dem Wortlaut der Motion Bonny erklärte sie sich einverstanden und empfahl deshalb deren Überweisung. Sie distanzierte sich allerdings von Bonnys Begründung, dieses Vorhaben sei losgelöst von der Staatsleitungsreform als Sofortmassnahme durchzuführen. Nachdem Bundeskanzler Couchepin die weitgehende Übereinstimmung des Bundesrates mit den Argumenten der Kommission erklärt hatte, folgte der Rat einstimmig den Anträgen seiner SPK.
- Mot-clés
- Date
- 16 mars 1998
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 97.409
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- Amtl. Bull. StR, 1998, S. 349 ff. Siehe auch SPJ 1997, S. 38 (FN9) und 40.
de Hans Hirter
Modifié le 03.08.2017
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