Erstmals konnte auch eine gewisse Zunahme bei den Lohngleichheitsklagen festgestellt werden. Diese endeten allerdings mit sehr unterschiedlichem Erfolg. Während die Zürcher Krankenschwestern nach jahrelangem Kampf zu einem grossen Teil recht bekamen, blitzten die Berner Arbeitslehrerinnen und die Basler Kindergärtnerinnen vor Verwaltungsgericht ab. Besonders beachtet wurde eine Lohngleichheitsklage, welche die Frauen der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) anstrengten, da sich diese nicht gegen einen Arbeitgeber richtete, sondern gegen die Gewerkschaft, die sich bereit erklärt hatte, im neu ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag für die Buchbinderbranche unterschiedlichen Mindestlöhnen für Männer und Frauen zuzustimmen. Dabei erhielten die GDP-Frauen auch Schützenhilfe aus dem Bundeshaus: In Beantwortung einer Petition, die sie an die Landesregierung gerichtet hatten, stellte Bundespräsident Koller zwar fest, dass er keinen Einfluss auf die Unterzeichnung von Gesamtarbeitsverträgen nehmen könne, bekräftigte aber, dass das Prinzip der Lohngleichheit zwingend sei und keine Abweichungen dulde.