Klar war hingegen für den Bundesrat, dass Angehörige aus den ehemaligen Ostblockstaaten Polen, Ungarn und CSSR nicht mehr von Menschenrechtsverletzungen bedroht sind, weshalb er diese Länder zu «safe countries» erklärte. Im Dezember sprach Bundespräsident Koller von der Möglichkeit, die Sowjetunion ebenfalls in die Liste der sicheren Länder aufzunehmen. Dass dies nicht bedeutet, dass die Schweiz deshalb nicht gewillt wäre, Emigranten aus Osteuropa aufzunehmen, machten sowohl Bundespräsident Koller wie Arbenz klar.
- Schlagworte
- Datum
- 10. Dezember 1990
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- NZZ, 1.11.90; BZ, 7.12.90; Bund, 17.12.90.
- AB NR, 1990, S. 2214
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 21.01.2025
Aktualisiert am 21.01.2025