Obgleich die zwangsweisen Rückschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern nach Kosovo seit Ende Oktober nicht mehr über Mazedonien durchgeführt werden konnten, weil dieses Land die Transitvereinbarung mit der Schweiz vorläufig aufhob, und trotz vehementem Protest aus Hilfswerk- und Kirchenkreisen, hielt der Bundesrat an seinem Entscheid fest, mit den Ausschaffungen von Kosovo-Albanern konsequent weiterzufahren. Dies veranlasste einzelne Kirchgemeinden im Kanton Bern, auf den Gedanken des Kirchenasyls zurückzugreifen und den abgewiesenen Asylbewerbern Unterschlupf in Kirchenräumen zu gewähren. Dieser Schutz vor weltlichem Zugriff ist rechtlich nirgends verbrieft und wurde vom Bundesrat und von bürgerlichen Politikern mehrmals als illegales Vorgehen angeprangert.