Ende Februar traf sich Bundesrat Arnold Koller mit Vertretern von Kantonen und Gemeinden, um sich über die schwierige Lage im Asylbereich auszusprechen. Der Justizminister räumte ein, dass die stark ansteigenden Asylbewerberzahlen, die Kriminalität einer Minderheit und zunehmende Tätlichkeiten gegenüber Betreuern zu einem Problem geworden seien. Seiner Ansicht nach werden aber die Möglichkeiten des geltenden Rechts – insbesondere die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht – nach wie vor ungenügend ausgeschöpft. Den Kantonen und Gemeinden sicherte er zu, die Zahl der Betreuerstellen weiter zu erhöhen, bat sie aber im Gegenzug, die Ausschaffungen abgewiesener Asylbewerber und ihrer Familien konsequent zu vollziehen. Zudem verwies er auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen, die ein eigentliches Massnahmenkonzept erstellen soll. Diese schlug dann vor, die interkantonale Zusammenarbeit beim Vollzug von Wegweisungen zu professionalisieren und zu institutionalisieren. Im Gegenzug versprachen die Kantone, die vorhandenen Instrumente zur Durchsetzung von Wegweisungen einheitlicher zu nutzen. Bundesrat Koller zeigte sich beim abschliessenden Treffen der Arbeitsgruppe vor allem besorgt darüber, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU-Abkommen von Schengen und Dublin ist, weshalb sie bei einem länger andauernden Abseitsstehen in Europa über kurz oder lang zu einer eigentlichen Fluchtinsel werde. Als wichtigen aussenpolitischen Erfolg wertete das Departement Koller das Zustandekommen eines Rückübernahmeabkommens mit Italien, welches sicherstellt, dass durch Italien transitierende Flüchtlinge (vornehmlich aus Kosovo und Albanien), die illegal in die Schweiz einreisen, von Italien wieder übernommen werden müssen. Im April wurde auch ein Rückübernahmeabkommen mit Mazedonien unterzeichnet, welches beide Länder verpflichtet, jederzeit eigene Staatsangehörige zurückzunehmen. Eine seit 1965 mit Frankreich bestehende analoge Übereinkunft wurde neu paraphiert und dabei weiter gefasst.