Im Oktober schickte der Bundesrat eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Erlass sollen die Präventions- und Integrationswirkungen der Fördermassnahmen verbessert und eine effektivere Steuerung der Bundesgelder ermöglicht werden. Während bisher nur Dachorganisationen und Verbände wie Jungschar, Blauring oder Jungparteien von den Bundessubventionen profitieren können, will die Landesregierung künftig auch die offene Jugendarbeit – das heisst die professionelle Tätigkeit abseits von Vereinen und Verbänden – finanziell unterstützen. Schliesslich sollen auch die Beiträge an die Eidgenössische Jugendsession gesetzlich verankert werden.
- Datum
- 1. Oktober 2009
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- BBl, 2009, S. 6841; NZZ und SGT, 1.10.09..
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 16.05.2017
Aktualisiert am 16.05.2017