Die Anforderungen der neuen technologischen Entwicklung an die Hochschulen kamen in einer Untersuchung des Unternehmensberaters Hayek über die ETHs zum Ausdruck, durch welche zugleich die seit Jahren anhaltende Kritik am Personalstopp schlagartig an Gewicht gewann. Eine Grobanalyse und eine Optimierungsstudie stellten fest, dass die ETH und ihre Annexanstalten bei der rasanten Entwicklung der Spitzentechnologie nicht mitgehalten haben. Um die nötige Anpassung an die neueste Technologie in Lehre und Forschung zu gewährleisten, hielt sie daher die Schaffung von 1'100 neuen Stellen für erforderlich; 600 Stellen im Verwaltungsbereich und in weniger arbeitsmarktorientierten Wissensgebieten könnten wegrationalisiert werden, wodurch per Saldo noch 500 Stellen neu einzurichten wären. Die Studie kritisierte ferner die ineffiziente Organisation der ETH, die starren Anstellungsverhältnisse wie auch den zu wenig ausgebauten Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft. Der Schweizerische Schulrat (ETH-Rat) veranlasste darauf Feinabklärungen auf der Grundlage der Grobanalyse und beantragte dem Bundesrat die Schaffung von 200 befristeten und 470 Dauerstellen in den Jahren 1986 bis 1988. Im Bericht Hayek fanden auch mehrere eingereichte Motionen und Postulate ihre Begründung, welche eine Lockerung des Personalstopps – siehe Motionen Lauber (cvp, VS; Mo. 85.442) und Schaffter (cvp, JU; Mo. 85.600), ferner auch Interpellation Stappung (sp, ZH; Ip. 85.356) – sowie organisatorische und strukturelle Neuerungen an der ETH verlangte – siehe Motion Uchtenhagen (sp, ZH; Mo. 85.534), Interpellation Lüchinger (fdp, ZH; Ip. 85.576) und Postulat Basler (svp, ZH; Po. 85.583).
Kritik und Vorschläge der Studie wurden auch von verschiedenen Exponenten der Grossindustrie unterstützt (vgl. Postulat Uchtenhagen, Po. 85.583) Die geforderte Prioritätensetzung zugunsten der neu-technologischen Fachrichtungen dürfte die Tendenz, an der ETH interdisziplinäre und traditionelle Forschungsstellen aufzuheben, verstärken. Vor dem Hintergrund einer notwendigen Neustrukturierung der ETH stimmte das Parlament dem Antrag des Bundesrates auf Verlängerung der ETH-Übergangsregelung zwar zu, es verkürzte aber die Frist von zehn auf sechs Jahre (BRG 84.068). Unbestritten waren in beiden Räten ferner Kredite in der Höhe von CHF 28.3 Mio für dringliche Bauvorhaben der ETH und ihrer Annexanstalten (BRG 84.092).