Im Kanton Zürich wollte der abtretende Bildungsdirektor Ernst Buschor die Volksschule einer grundlegenden Reform unterziehen. Die Schulpflicht sollte zwecks Schaffung einer Basisstufe (Zusammenfassung von zweijährigem Kindergarten sowie erster und zweiter Klasse) um ein Jahr auf zehn Jahre verlängert, das Pilotprojekt mit Englisch- und Computerunterricht ab der dritten Primarklasse auf den ganzen Kanton ausgedehnt und für den vormittäglichen Unterricht verbindliche Blockzeiten eingeführt werden. Vorgeschlagen war auch eine grössere Autonomie der einzelnen Schulen, die Abschaffung der Bezirksschulpflege und ihre Ersetzung durch eine Fachstelle, ein Mitwirkungsrecht der Eltern (verbunden mit Elternpflichten), die spezielle Förderung multikultureller Schulen, ein verstärkter Einbezug sonderpädagogischer Angebote in den normalen Schulbetrieb sowie die Neuregelung der Schulversuche. Obgleich im Kantonsrat mit Ausnahme der SVP und der EVP alle die Vorlage unterstützt hatten, bildete sich quer durch die Parteien ein sehr aktives Nein-Komitee, das im Wesentlichen gegen die Einführung der Basisstufe und die Abschaffung der Bezirksschulpflege kämpfte. Die linken Gegner kritisierten zudem, das neue Gesetz richte sich einseitig nach den Forderungen der Wirtschaft.
Die Argumente des Nein-Komitees schienen vor allem in den ländlichen Gebieten auf fruchtbaren Boden zu fallen. Während die Stadt Zürich das neue Volksschulgesetz mit 58.6 Prozent Ja-Stimmen annahm, wurde es vom Kanton mit 52.2 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Die Abschaffung der Bezirksschulpflege, die eine Verfassungsänderung nötig machte, weshalb sie dem Volk in einer separaten Vorlage unterbreitet wurde, erhielt hingegen Zustimmung (52.6 Prozent Ja), gleich wie die ebenfalls gesondert vorgelegte Neuregelung der Schulversuche (58.7 Prozent). Wenige Tage nach der Abstimmung reichten Vertreterinnen und Vertreter der FDP, SP, CVP und der Grünen eine parlamentarische Initiative mit den unbestrittenen Elementen des Volksschulgesetzes ein (Teilautonomie der Schulen, professionelle Schulaufsicht). Da in erster Linie die Basisstufe zur Niederlage in der Abstimmung geführt hatte, verlangt die Initiative einen kantonsweit einheitlich geregelten Kindergarten, wobei der Besuch eines der beiden Jahre obligatorisch sein soll. Eine Nachbefragung der Stimmenden zeigte, dass das Volksschulgesetz vor allem daran gescheitert ist, dass es gleichentags mit der Asylinitiative der SVP zur Abstimmung gelangte. Diese mobilisierte besonders konservative und ältere Stimmberechtigte.
Eine Motion Gutzwiller (fdp, ZH; Mo. 01.3549) für eine generelle Einschulung im 6. Altersjahr wurde in der Postulatsform verabschiedet.