Im Berichtsjahr verstärkte sich der öffentliche Druck zur Schaffung von Tagesstrukturen an den Schulen: Nicht nur wurden auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene zahlreiche politische Vorstösse eingereicht, im Sommer forderte auch der Schweizerische Lehrerinnen- und Lehrerverband (LCH) alle Kantone und Gemeinden auf, für Schülerinnen und Schüler Tagesschulen anzubieten. LCH schätzte die Kosten auf CHF 500 pro Schüler und Monat. Kurz darauf präsentierte Avenir Suisse ein rund 160-seitiges «Einmaleins der Tagesschule», das den zuständigen Behörden konkrete Hilfe bei der Einrichtung kommunaler Tagesschulen auf freiwilliger Basis geben will und das an die Schulbehörden aller Gemeinden verschickt werden soll. Der Leitfaden zeigt praxisnah und mit den nötigen Hinweisen auf die politischen und finanziellen Fallgruben auf, wie Gemeindeschulen etappenweise in funktionsfähige Tagesschulen umgewandelt werden können. In der Herbstsession reichte eine breite Koalition von Nationalrätinnen aus allen grossen Parteien fünf parlamentarische Initiativen ein, die einen Verfassungsartikel für Tagesschulen verlangen; es handelt sich um die parlamentarischen Initiativen Egerszegi (fdp, AG; Pa.Iv. 05.429), Genner (gp, ZH; Pa.Iv. 05.430), Fehr (sp, ZH; Pa.Iv. 05.431). Riklin (cvp, ZH; Pa.Iv. 05.432) und Haller (svp, BE; Pa.Iv. 05.440).

Im Jahr 2006 gaben die Kommissionen für Wirtschaft, Bildung und Kultur beider Räte fünf parlamentarischen Initiativen von Nationalrätinnen unterschiedlichster politischer Couleur Folge. Diese wollten in der Bundesverfassung verankern, dass die Kantone und Gemeinden für ein bedarfsgerechtes ausserfamiliäres Kinderbetreuungsangebot bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu sorgen haben, wobei sie der Bund unterstützen könnte. Während die Initiativen der Nationalrätinnen Christine Egerszegi-Obrist (fdp, AG; Pa.Iv. 05.429), Ruth Genner (gp, ZH; Pa.Iv. 05.430), Jacqueline Fehr (sp, ZH; Pa.Iv. 05.431) und Ursula Haller (svp, BE; Pa.Iv. 05.440) auch ein vorschulisches Betreuungsangebot im Auge hatten, beschränkte sich die parlamentarische Initiative von Kathy Riklin (cvp, ZH; Pa.Iv. 05.432) auf die schulergänzende Betreuung.
Den Beschluss auf Folgegeben der sogenannten Tagesschul-Initiativen fasste die WBK-NR mit 20 zu 5 Stimmen, die WBK-SR gar einstimmig. In ihrer Medienmitteilung betonte die WBK-NR: «Es ist auch nicht mangelnde Eigenverantwortung, welche solche Einrichtungen notwendig macht, sondern die Einsicht, dass diese Investitionen volkswirtschaftlich interessant und gesellschaftspolitisch notwendig sind.»

Zwei Jahre nachdem die beiden Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur den fünf Tagesschul-Initiativen noch enthusiastisch Folge gegeben hatten, beantragte die WBK-NR im August 2008 mit 14 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) deren Abschreibung. Mit Inkrafttreten des unterdessen verabschiedeten HarmoS-Konkordats seien die Ziele der parlamentarischen Initiativen erreicht worden. Eine Umsetzung des Anliegens in Form einer Verfassungsänderung – wie von den Initiativen verlangt – würde durch die dadurch notwendig werdende Volksabstimmung gefährdet, so die Kommission in ihrer Medienmitteilung. Eine Minderheit der zuständigen Subkommission bemängelte hingegen, dass der vorschulische Bereich mit dieser Lösung ausgeklammert bleibe. Diesbezüglich bekräftigte die Kommission ihren Willen durch den Hinweis, dass sie die SODK dazu anregen möchte, eine entsprechende interkantonale Regelung für den Vorschulbereich zu prüfen. Zusätzlich lancierte die WBK-NR eine Motion zur Verlängerung der Anschubfinanzierung für die Förderung familienexterner Betreuungsplätze (Mo. 08.3449). In der Frühjahrssession 2009 kam der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission nach und schrieb die fünf parlamentarischen Initiativen ab.