Zusammen mit dem Entwurf zum neuen Kulturförderungsgesetz gab der Bundesrat auch die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes in die Vernehmlassung. Hauptziel ist die Modernisierung der Organisationsstrukturen der Stiftung. So soll der überdimensionierte Stiftungsrat von 25-35 Mitgliedern auf 9 Personen verkleinert werden und sich auf die strategische Leitung konzentrieren. Die Geschäftsstelle unter der Führung eines Direktors oder einer Direktorin erhält als operativ leitendes Organ hingegen mehr Handlungsspielraum; sie ist für die Umsetzung der vom Stiftungsrat beschlossenen Strategien verantwortlich und entscheidet über alle Gesuche und stiftungseigenen Vorhaben.
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz- Schlagworte
- Datum
- 10. Juni 2005
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Akteure
- Quellen
-
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- Presse vom 11.6.05
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 13.11.2019
Aktualisiert am 13.11.2019