Der Bundesrat schlug vor, die befristete Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern bis 2011 zu verlängern und dafür einen Zahlungsrahmen von 5,32 Mio Fr. zu sprechen. Mit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, welches unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, durch den Bund regelt, wird diese provisorische Rechtsgrundlage aufgehoben werden können. Der Ständerat, der diese Anträge als Erster behandelte, stimmte ihnen oppositionslos zu.
- Schlagworte
- Datum
- 13. Dezember 2007
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 07.073
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- BBl, 2007, S. 6669 ff.; AB SR, 2007, S. 1097.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 15.04.2016
Aktualisiert am 15.04.2016