Der Bundesrat schlug vor, die befristete Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern bis 2011 zu verlängern und dafür einen Zahlungsrahmen von 5,32 Mio Fr. zu sprechen. Mit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, welches unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, durch den Bund regelt, wird diese provisorische Rechtsgrundlage aufgehoben werden können. Der Ständerat, der diese Anträge als Erster behandelte, stimmte ihnen oppositionslos zu.

Im Vorjahr hatte die kleine Kammer oppositionslos der Verlängerung der befristeten Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern bis 2011 zugestimmt und dafür einen Zahlungsrahmen von 5,32 Mio Fr. gesprochen. Mit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, welches unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, durch den Bund regelt, wird dieses Bundesgesetz aufgehoben werden können. Der Nationalrat stimmte inhaltlich vollumfänglich zu. Da die alte Gesetzesgrundlage aber Ende 2007 ausgelaufen war, konnte er diese nicht wie der Ständerat bloss verlängern, sondern musste sie neu beschliessen. Er fand dabei die Unterstützung der kleinen Kammer, und das Geschäft konnte definitiv verabschiedet werden.