Werke, die vor Inkrafttreten des neuen Urheberrechts (URG) geschaffen wurden, erlangen keinen urheberrechtlichen Schutz zurück, wenn sie nach altem Recht nicht mehr wirtschaftlich geschützt waren. Diesen Grundsatzentscheid fällte das Bundesgericht mit Stichentscheid des Präsidenten. Anlass war ein Streit um die für die Spielzeit 1996/1997 geplante Aufführung eines Werks des 1943 verstorbenen Autors Carl Sternheim am Zürcher Schauspielhaus. Die Erben Sternheims und mit ihnen die Minderheit der Richter argumentierten, dass das neue URG die Rechte der Urheber ausbauen wolle, und das Parlament eine Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt habe, welches auch für zwischenzeitlich erloschene Rechte eine einheitliche Schutzfrist von 70 Jahren anerkannt habe. Nach der mehrheitlichen Richtermeinung hat indes die diesbezügliche EU-Richtlinie aus dem Jahr 1993 einen reibungslosen Binnenmarkt zum Ziel, was die Schweiz nicht betrifft. Das Parlament hätte das Aufleben eines einmal untergegangenen Rechts und die damit verbundene Rückwirkung klar anordnen müssen. Ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers falle auch nicht in Betracht, da die Räte das übergangsrechtliche Problem gar nicht diskutiert hätten.
- Schlagworte
- Datum
- 14. Januar 1998
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Quellen
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- Presse vom 14.1.98
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 04.11.2019
Aktualisiert am 04.11.2019