Mit der im Vorjahr erfolgten Unterzeichnung der Unidroit-Konvention, welche die Rückführung von illegal exportiertem sowie die Rückgabe von gestohlenem Kulturgut regelt, hatte der Bundesrat deutlich gemacht, dass er deren Bestimmungen zu schweizerischem Recht machen will. Dieses Vorgehen wurde von linken Politikern und Entwicklungsorganisationen begrüsst, von den betroffenen Kunstkreisen - Sammler, Direktoren namhafter Schweizer Museen, Verbände der Antiquare und Kunsthändler - hingegen nach wie vor kritisiert, da sie befürchteten, der sehr weit gefasste Begriff des Kulturgutes könne zu einer Unterbindung jeglichen Handels mit Kunstgegenständen führen.
- Schlagworte
- Datum
- 23. Juli 1997
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Quellen
-
anzeigen
- NZZ, 13.2., 17.3., 5.4. und 11.7.97; BZ, 18.4.97; JdG, 25.6. und 10.7.97; BaZ, 9.7. und 30.7.97; NQ, 21.7.97; TA, 23.7.97
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 06.03.2019
Aktualisiert am 06.03.2019