Als das BFS Anfang Jahr die provisorischen Ergebnisse der Volkszählung 2000 bekannt gab, forderten die «Lia Rumantscha» (LR) sowie die im Vorjahr gegründete Gruppe der romanischsprachigen bündnerischen Grossrätinnen und Grossräte umgehend griffige Massnahmen, namentlich Weichenstellungen im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung und bei der Ausarbeitung des Bundessprachengesetzes. Ende März überreichte eine Initiantengruppe der Kantonsregierung ein «Manifest zur Lage des Rätoromanischen», das auch an Bundepräsident Villiger übermittelt wurde. Darin verlangten sie ein kantonales Kompetenzzentrum zur Förderung der romanischen Sprache sowie ein eigenes Sprachengesetz. Die romanischen Organisationen orteten in der Einführung des neuen Sprachenkonzeptes an den Bündner Schulen eine weitere Bedrohung des Rätoromanischen. Sie verlangten insbesondere einen obligatorischen romanischen Erstsprachenunterricht an der Oberschule für Schüler aus romanischen Primarschulen. Als Mittel zur Förderung der rätoromanischen Sensibilität sieht die LR die unverzügliche Einführung der Standardsprache Rumantsch Grischun (RG) an allen Schulen, die heute in einem der Bündner Idiome unterrichten. Zudem soll RG an Mittelschulen und an der Pädagogischen Hochschule die wichtigste romanische Sprache werden. Auch die Kantonsregierung sieht eine Privilegierung des RG vor, doch möchte sie dabei gemächlicher vorgehen als die LR.