Nach Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen für «Radio Grischa» bestätigte das UVEK im März seinen 2008 gefällten positiven Konzessionsentscheid für das Lokalradio. Das Departement, das durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Abklärung einer allfälligen Verletzung der Meinungs- und Angebotsvielfalt angehalten worden war, kam zum Schluss, dass die Südostschweizer Mediengruppe, zu welcher das Lokalradio gehört, in der Region zwar über eine marktbeherrschende Stellung verfüge, diese jedoch nicht missbrauche. Sich abstützend auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO) stellte das UVEK keine Konzessionsverletzung fest und erteilte dem Radio daher eine bis Ende 2019 gültige UKW-Radiokonzession. Auch im Falle der BT Gruppe stellte das UVEK keine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt fest, womit der 2008 gefällte Konzessionsentscheid zu Gunsten von «Radio Argovia» ebenfalls bestätigt wurde. Roger Schawinski, der gegen die ursprünglichen Entscheide Beschwerde eingereicht hatte und mit den Projekten «Radio AG» und «Radio Südost» unterlegen war, zeigte sich mit diesen Entscheiden nicht zufrieden und zog die beiden Beschwerden weiter ans Bundesverwaltungsgericht, dessen Beschluss Ende Jahr noch ausstand.
- Mot-clés
- Date
- 22 octobre 2013
- Type
- Acte administratif
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- Medienmitteilung BAKOM vom 22.10.13
- Medienmitteilung BAKOM vom 6.3.13
- NZZ, 7.3. und 23.10.13; SoS, 7.3. und 23.4.13; AZ, 30.11.13.
de Marlène Gerber
Modifié le 05.03.2025
Modifié le 05.03.2025