Vorsorgliche Massnahmen gegen Medienerzeugnisse sollen künftig beim Bundesgericht (BGer) angefochten werden können. Eine entsprechende parlamentarische Initiative seiner Rechtskommission (RK-NR) hat der Nationalrat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Nach Art. 28c ZGB kann jemand vom Richter mit Hilfe eines einfachen Gesuchs erwirken, dass die Publikation von Presseartikeln und Fernsehsendungen ganz oder zum Teil verboten wird, wenn er glaubhaft macht, dass er in seiner Persönlichkeit verletzt würde. Die Rechtskommission gelangte zum Schluss, dass solche vorsorglichen Massnahmen tendenziell zu rasch bewilligt würden. Eine parlamentarische Initiative Poncet (lp, GE; Pa.Iv. 93.455), die zuvor vorgeschlagen hatte, dass die volle Beweislast für Behauptungen über Verletzungen durch die Medien künftig beim Gesuchsteller alleine liegen solle und Medienunternehmen bei der Beweisaufnahme nicht mitwirken müssen, wurde zugunsten des Vorstosses der Rechtskommission (Pa.Iv. 94.431) zurückgezogen.
- Mot-clés
- Date
- 30 octobre 1995
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 94.431
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 1995, S. 1873 f.
- BaZ und 24 Heures, 26.9.95; NZZ, 30.10.95.
de Eva Müller
Modifié le 21.03.2025
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