Für Aufsehen sorgte die Neuenburger Kantonsregierung, als sie dem offiziellen Stimmmaterialversand eine Parolenempfehlung für die eidgenössischen Vorlagen vom September (Ausländergesetz und Asylrecht) beilegte. Der Bundesrat berurteilte dies als unzulässig, weil die Empfehlung dem mit Steuermitteln finanzierten offiziellen Versand beigelegt wurde. Die Neuenburger Regierung verteidigte ihr Vorgehen damit, dass dies in ihrem Kanton schon längere Zeit so gemacht werde. In Unkenntnis dieser Diskussion legte die Regierung von Basel-Stadt den Abstimmungsunterlagen zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. November eine Empfehlung bei und wurde in der Folge von den Bundesbehörden ebenfalls getadelt. Offenbar besteht diese Praxis nur in diesen beiden Kantonen.