Christoph Blochers (ZH) Rolle in der Affäre Hildebrand hatte ein Nachspiel für den ehemaligen SVP-Bundesrat. Die Übergabe gestohlener Kontodaten hatten zum Rücktritt des einstigen Nationalbankchefs Hildebrand geführt. Blocher hatte die Daten am 3. Dezember von Hermann Lei erhalten, der diese wiederum von einem IT-Techniker zugespielt erhielt. Die Rolle Blochers, der die Informationen an Bundesrätin Calmy-Rey und an die Weltwoche übergeben haben soll, blieb lange Zeit unklar und wurde auch parteiintern kritisiert. Im März wurde beim alt-Bundesrat eine Hausdurchsuchung durchgeführt und ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses bzw. der Gehilfenschaft dazu eröffnet. Das Verfahren wurde aber verzögert, weil sich Blocher auf seine Immunität als Nationalrat berief und eine Beschwerde beim Bundesgericht ankündigte, worauf er dann allerdings Mitte Juli verzichtete. Mitte Jahr wurde seine Immunität aufgehoben. Bis Ende Jahr ruhte das Verfahren allerdings weiter. Darüber hinaus geriet auch der Thurgauer SVP-Grossrat Hermann Lei in die Schlagzeilen. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Bankengesetz und Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet. Bei den Wahlen im Thurgau Mitte April wurde Lei allerdings wiedergewählt.

Dossier: Affaire Hildebrand

Ende März beschied das Zürcher Obergericht, dass die Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher rechtens gewesen und die beschlagnahmten Beweismittel wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses verwertbar seien. Blocher hatte mit der vermuteten Weitergabe von Daten massgeblich zum Rücktritt des Nationalbankchefs Hildebrand beigetragen. Nachdem 2012 die Immunität des alt-Bundesrates aufgehoben worden war, nahm die Affäre durch den Entscheid des Obergerichtes im Frühling 2013 wieder Fahrt auf. Blocher kündigte an, den Entscheid beim Bundesgericht anzufechten. Die beschlagnahmten Unterlagen blieben entsprechend versiegelt. Ein Nachspiel hatte die Hausdurchsuchung für den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser. Dieser hatte in einer E-Mail an einen ehemaligen juristischen Sekretär die Durchsuchung der Büro- und Wohnräumlichkeiten Blochers angekündigt, was das Bundesgericht auf Beschwerde Blochers als Amtsgeheimnisverletzung beurteilte. Ebenfalls in die Affäre verwickelt war Hermann Lei, Anwalt und SVP-Grossrat im Kanton Thurgau. Lei hatte 2011 den Kontakt zwischen dem Dieb der Bankauszüge, auf welchen Devisengeschäfte von Hildebrand abgebildet waren, und Blocher vermittelt. Dafür wurde Lei Anfang Oktober wegen Gehilfenschaft und versuchter Verleitung zur Bankgeheimnisverletzung verurteilt, wogegen er Einsprache erhob.

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Die Affäre Hildebrand nahm 2014 ihren Fortgang. Christoph Blocher steht unter Verdacht der Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses, weil er ihm anvertraute Bankdaten des ehemaligen Nationalbankchefs Philipp Hildebrand an die "Weltwoche" weitergegeben haben soll. 2013 hatte Blocher beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und geltend gemacht, dass die bei ihm bei einer 2012 durchgeführten Hausdurchsuchung beschlagnahmte Korrespondenz zwischen ihm und der "Weltwoche" dem Quellenschutz für Journalisten unterstellt sei und entsprechend nicht verwendet werden dürfe. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut und argumentierte, dass die Medien ein Wächteramt inne hätten und Informanten die Gewähr haben müssten, nicht öffentlich genannt zu werden, wenn Missstände in Staat und Gesellschaft aufgezeigt werden sollen. Mit seiner Klage gegen Hildebrand wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht blitzte Blocher bei der Bundesanwaltschaft allerdings ab. Blocher hatte geklagt, weil Hildebrand den Medien verraten habe, dass er, Christoph Blocher, die Informationen an die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey weitergegeben habe.

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