Die Auseinandersetzungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das Buchbindergewerbe zeigte, dass sich selbst die Gewerkschaften mit der lohnmässigen Gleichstellung der Geschlechter zum Teil noch schwer tun. Auf Empfehlung der leitenden Gremien der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) hätten die Gewerkschaftsmitglieder einem Vertrag zustimmen sollen, der bei den Ungelernten unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsah. Die – vom SGB-Kongress mit einer Resolution unterstützte – Frauenkommission der GDP reichte rechtliche Klage ein und erwirkte damit einen Aufschub der Vertragsunterzeichnung.
- Schlagworte
- Datum
- 8. August 1990
- Prozesstyp
- Verbandschronik
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von Hans Hirter
Aktualisiert am 21.10.2019
Aktualisiert am 21.10.2019