Die Revision des bäuerlichen Bodenrechts lehnte der Hauseigentümerverband ab, unter anderem auch deshalb, weil seiner Ansicht nach das darin vorgesehene Vorkaufsrecht für Pächter ein gefährliches Präjudiz für die Beschränkung der freien Verfügung über das Grundeigentum darstellt.
- Schlagworte
- Datum
- 29. Juni 1992
- Prozesstyp
- Positionspapier und Parolen
- Akteure
- Quellen
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- NZZ, 29.6.92
von Hans Hirter
Aktualisiert am 22.10.2019
Aktualisiert am 22.10.2019